9 2021 | moproweb.de 45
Reagieren, bevor das
Licht ausgeht
Warum Unternehmen vor September 2023 ihre Beleuchtung
umstellen sollten
Mit der EU-Verordnung
„Ökodesign-Anforderungen
an Lichtquellen“ ist
das Verkaufsverbot von
T8-Leuchtstofflampen und Halogenlampen
(G9/G4 und GY6.35) ab September
2023 beschlossene Sache. Unternehmen,
die noch Leuchtstoffröhren zur Grundbeleuchtung
ihrer Hallen und Räume nutzen,
sind ab diesem Moment gezwungen umzustellen.
„Statt zu warten und erst zu reagieren,
wenn es notwendig ist, lohnt sich
eine Umstellung schon jetzt“, weiß Marco
Prinz, CEO der euroLux AG (euroluxag.de).
Er zeigt auf, wie Unternehmen von energieeffizienten
Beleuchtungsanlagen profitieren
können und wem welche staatlichen
Fördermittel zustehen.
Umstellung spart bis zu
80 Prozent
Es ist eine unabwendbare Maßnahme, die
spätestens 2023 umgesetzt werden muss.
Das heißt konkret, dass bestehende, voll
funktionstätige Lichtanlagen demontiert
und ersetzt werden müssen. „Bei den laufenden
Wartungs- und Instandhaltungskosten
sehen viele Unternehmen diesen
Wechsel als zusätzliche finanzielle Belastung.
In der Tat bedeutet dies eine Investition.
Doch jetzt zu handeln und nicht
bis zur Deadline 2023 zu warten, macht
kosten- und energietechnisch sowie auch
in Bezug auch ökologische Aspekte Sinn.
Denn wer sofort handelt, spart sogar in
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