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10 2017 | moproweb.de 25
muss noch eine geeignete Berechnungsmethode für eine gerechte
Aufsplittung gefunden werden. Ob das VK sein ursprüngliches
Importkontingent für Butter aus Neuseeland wieder „nationalisieren“
muss, ist noch offen. Anfangs stand es faktisch
nur Importeuren aus dem VK zur Verfügung. Nach mehreren
Gerichtsprozessen wurde es auch Importeuren aus dem Rest der
EU zugänglich gemacht, die es somit nutzen konnten. Das Kontingent
wurde aber aufgrund der Preisentwicklungen in der EU und
auf dem Weltmarkt mit der Zeit unattraktiv. Das könnte sich aber
bei den derzeit hohen EU-Butterpreisen wieder ändern.
Erste Verhandlungsphase
Seit Juni 2017 verhandelt nun die EU-Kommission im Namen des
Rates (also der EU-Mitgliedstaaten) mit dem VK die Brexit-Austrittsbedingungen.
Diese müssen bis März 2019 stehen. In der
ersten Verhandlungsphase müssen drei Dinge geklärt werden:
Endrechnung für das VK, Rechte für im VK lebende EU-Bürger
und anders herum sowie das Verhältnis des VK mit Irland unter
Beibehaltung des Friedensprozesses.
Bei der Endabrechnung stehen an erster Stelle die Pensionsansprüche
der britischen ex-EU-Beamten, für die das VK aufkommen
muss. Des Weiteren muss das VK für die von der EU
eingegangenen mehrjährigen Verpflichtungen aufkommen, die
über das Beitrittsdatum hinaus gehen, z. B. in der Agrarpolitik,
Regionalpolitik, Forschungsvorhaben etc. Es wird spekuliert,
dass das VK am Ende des Tages 12 Mrd. E netto aufbringen muss.
Drei Verhandlungsrunden hat es seit Juni 2017 bereits gegeben,
leider ohne konkrete Fortschritte. Beide Seiten haben zwar
begonnen, in transparenter Weise Positionspapiere im Internet
zu veröffentlichen. Das ist neu. Man erinnere sich an die TTIPVerhandlungen,
wo die Positionen streng geheim gehalten wurden.
Grund für den mangelnden Fortschritt ist die wenig entgegenkommende
Haltung des VK, so die EU-Kommission. Ende
Oktober 2017 soll laut Zeitplan dem Rat ein Bericht über wesentliche
Fortschritte vorgelegt werden, damit im Januar 2018 die
zweite Verhandlungsphase starten kann. Beim jetzigen Tempo
wird sich jedoch womöglich alles nach hinten verschieben.
Zweite Verhandlungsphase
In der zweiten Verhandlungsphase soll das zukünftige Verhältnis
der EU zum VK geklärt werden, wobei die Einzelheiten erst nach
dem Austritt verhandelt werden sollen. Erst dann kann das VK
auch in Verhandlungen mit Drittländern treten, um bilaterale
Verträge abzuschließen. Solange es EU-Mitglied ist, hat es diese
Kompetenz nicht.
Extrawünsche
Jetzt möchte das VK auch noch während eines begrenzten Übergangszeitraums
(nach März 2019) mit der EU in einer engen Zollunion
verbleiben, um einen abrupten Austritt zu vermeiden. Ob das
VK für diesen Übergangszeitraum „bezahlen“ muss, ist noch unklar.
Es stellen sich noch unzählige weitere Fragen: Im Mai 2018 will
die EU-Kommission ihren Vorschlag für einen neuen mehrjährigen
Finanzrahmen (MFF) ab 2020 vorlegen. Zu dem Zeitraum werden
aber die Kosten des Brexit womöglich noch nicht ausgehandelt
sein. Wird der MFF-Vorschlag verschoben? Wird die Gemeinsame
Agrarpolitik bis 2024 verlängert? Einige Stimmen im Europäischen
Parlament fordern dies schon, um Planungssicherheit zu gewähren.
Wie man sieht, bringt der Brexit einfach alles durcheinander.
Aber auch diesen Rückschlag wird die EU in ihrer Erfolgsgeschichte
verkraften und gestärkt daraus hervorgehen.
Quelle: @talaj - Fotolia.com
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