Der Milchindustrie-Verband berichtet
aus seinen Arbeitsfeldern
„Vegan“ und „vegetarisch“
– aber bitte richtig kennzeichnen!
Unser Autor: Syndikusrechtsanwalt Dr. Jörg W. Rieke, Milchindustrie-Verband e. V.
Die Anzahl von Lebensmitteln, die als „vegan“ und
„vegetarisch“ gekennzeichnet sind, nimmt stetig
zu. Dabei fällt auf, dass die Kennzeichnung dieser
Lebensmittel oft nicht zutreffend ist, aber von der
Lebensmittelüberwachung dennoch nicht beanstandet wird.
Zu differenzieren sind die Aspekte Definition „vegan“/„vegetarisch“
und die Kennzeichnung von diesen Lebensmitteln.
Die Begriffe „vegan“ und „vegetarisch“ sind weder im EU-Recht
noch im nationalen Recht definiert. Nach Artikel 36 Absatz 3 lit. b)
Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) ist die EU-Kommission
verpflichtet, einen Durchführungsrechtsakt mit Informationen
über die Eignung eines Lebensmittels für Vegetarier oder
Veganer zu erlassen. Bisher ist die EU-Kommission jedoch nicht
initiativ geworden und es zeichnet sich auch nicht ab, dass dies
kurzfristig geschehen wird.
Verbraucherschutzministerkonferenz
definiert „vegan“ und „vegetarisch“
National hat sich die Verbraucherschutzministerkonferenz mit
der Thematik beschäftigt. Sie ist der Auffassung, dass eine
rechtsverbindliche Definition der Begriffe „vegan“ und „vegetarisch“
unerlässlich sei. Sie hat daher Definitionen von „vegan“ und
„vegetarisch“ verabschiedet mit der Maßgabe, dass die Lebensmittelüberwachungsbehörden
12 10 2017 | moproweb.de
diese bis zur Verabschiedung eines
Durchführungsrechtsakts durch die EU-Kommission bei der Beurteilung
der Kennzeichnung von Lebensmitteln zu Grunde legen.
„Vegan“ sind danach Lebensmittel, die keine Erzeugnisse tierischen
Ursprungs sind und bei denen auf allen Produktions- und
Verarbeitungsstufen keine
• Zutaten (einschließlich Zusatzstoffe, Trägerstoffe, Aromen und
Enzyme) oder
• Verarbeitungshilfsstoffe oder
• Nicht-Lebensmittelzusatzstoffe, die auf dieselbe Weise und
zu demselben Zweck wie Verarbeitungshilfsstoffe verwendet
werden,
die tierischen Ursprungs sind, in verarbeiteter oder unverarbeiteter
Form zugesetzt oder verwendet worden sind.
„Vegetarisch“ sind Lebensmittel, die die zuvor genannten Anforderungen
an „vegan“ erfüllen, bei deren Produktion jedoch abweichend
davon
• Milch,
• Kolostrum,
• Farmgeflügeleier,
• Bienenhonig,
• Bienenwachs,
• Propolis oder
• Wollfett/Lanolin aus von lebenden Schafen gewonnener Wolle,
oder deren Bestandteile oder daraus gewonnene Erzeugnisse zugesetzt
oder verwendet worden sein können.
Diese Definitionen entsprechen wohl auch der allgemeinen
Verkehrsauffassung, d. h. der Anschauung aller am Verkehr mit
Lebensmitteln beteiligten Kreise wie Lebensmittelwirtschaft,
Handel, Verbraucher und Lebensmittelüberwachung.
Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat ferner festgelegt,
dass einer Auslobung als „vegan“ oder „vegetarisch“ unbeabsichtigte
Einträge von Erzeugnissen, die nicht den jeweiligen