Tabelle: Abwassergrenzwerte BREF-Dokument und Anhang 3 der Abwasserverordnung (AbwV)
CSB BSB5 NH4-N Nges Pges TOC TSS
mg/l
BREF 1. Entwurf Tagesmittelwert 30 – 100 2 – 20 0,2 – 6 10 – 33 4 – 65
BREF 2. Entwurf
(Stand 2018)
25 – 165 2 – 20
0,2 – 2
(Fußnote bis
7 mg/l)
8 – 33 4 – 50
AbwV
Anhang 3
„Milchverarbeitung”
Qualifizierte
Stichprobe oder
2-Stunden-
Mischprobe
110 25 10 18 2
Quelle: Umweltbundesamt (UBA)
der sog. Referenzbetriebe zu den wichtigsten
Umweltthemen (u. a. Abwasser, Staubemissionen,
Energie, Abfall) nahmen EU-weit
ca. 100 Molkereien teil, davon 10 deutsche
Betriebe. Die Grenzwerte für die wichtigsten
Umweltparameter basieren zum größten
Teil auf den Ergebnissen der Umfrage.
Der Finalentwurf des BREF-Dokuments
für die Nahrungsmittelindustrie liegt bereits
vor. Einer der wesentlichen Diskussionspunkte
für die gesamte Nahrungsmittelindustrie
war das Thema Staubemissionen. Die sog.
Beste Verfügbare Technik zur Minimierung
von Umweltauswirkungen in diesem Bereich
ist der Einsatz von Filtern, was im europäischen
Vergleich nicht selbstverständlich ist.
Der MIV setzte sich dafür ein, dass der ursprünglich
(im ersten Entwurf) festgelegte
Staubgrenzwert für die Milchtrocknung von
<2–5 mg/Nm3 auf praktikable <2–10 mg/
Nm3 geändert wurde. Eine Ausnahme soll
es u. a. für die Trocknung von Kasein geben
(<20 mg/Nm3). Ob die Ausnahmen in nationales
Recht übernommen werden bleibt
abzuwarten. Das BREF-Dokument legt außerdem
fest, dass die Messung der Staubemissionen
zukünftig jährlich erfolgen soll.
Die festgelegten Abwassergrenzwerte
fallen zum größten Teil in den Bereich
der in Deutschland geltenden Abwasserverordnung
(siehe Tabelle). Somit sind für
die Direkteinleiter keine wesentlichen Verschärfungen
zu erwarten.
Der MIV sprach sich dafür aus, dass die
Messung der Abwasserparameter werktags
und nicht täglich durchgeführt werden soll.
Darüber hinaus wurden auf Wunsch des
MIVs und der Umweltbehörden die frachtbezogenen
Grenzwerte (im Jahresdurchschnitt
in m3 pro Tonne Produkt) aus dem
Dokument entfernt. Über die Parameter
TOC (gesamter organischer Kohlenstoff
oder total organic carbon) und TN (gesamter
gebundener Stickstoff oder total nitrogen)
wurde ausführlich diskutiert, da die
Berechnungsmethoden EU-weit nicht vollständig
harmonisiert sind. Ein TOC-Grenzwert
ist im Entwurf immer noch zu finden.
Trotz Widerspruchs der Industrie wurden
die sog. „assoziierten“ Grenzwerte (kein verbindlicher
Charakter) zum Abwasseranfall
(Abwasservolumen in m3 pro Tonne Produkt
im Jahresdurchschnitt) und Energieverbrauch
(MWh pro Tonne Produkt im Jahresdurchschnitt)
nicht komplett aus dem Dokument
rausgenommen, sondern lediglich
als „indikativ“ herabgestuft. Wie die Werte
zukünftig von den Genehmigungsbehörden
interpretiert und „genutzt“ werden ist
noch nicht klar. Der MIV lehnt solche „Benchmarks“
strikt ab. Wasser- und Energieverbrauch
in der Milchverarbeitung resultieren
zum größten Teil aus dem betrieblichen
Produktionsprofil sowie den hygienerechtlichen
Anforderungen und können ohne
weiterführende Informationen oft falsch
interpretiert werden. Daran, dass die Betriebe
möglichst wasser- und energiesparend
wirtschaften sollen, besteht kein Zweifel.
Im Allgemeinen stellt der neue Entwurf
im Vergleich zu den ersten Vorschlägen
einen deutlichen Fortschritt dar. Aus Sicht
der Milchindustrie besteht allerdings bei einigen
Punkten immer noch ein Diskussionsbedarf.
Mit einer Veröffentlichung des neuen
BREFs im Amtsblatt der EU wird aktuell
nach der Sommerpause 2019 gerechnet.
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