Der Milchindustrie-Verband berichtet
aus seinen Arbeitsfeldern
Freiwillige Herkunftskennzeichnung
14 10 2018 | moproweb.de
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quo vadis?
Unser Autor: Syndikusrechtsanwalt Dr. Jörg W. Rieke, Geschäftsführer Milchindustrie-Verband e. V.
Eigentlich sollte die EU-Kommission den Durchführungsrechtsakt
zu Art. 26 Abs. 3 LMIV bis zum 13. Dezember
2013 erlassen. Politische Streitigkeiten über den Regelungsumfang
und die Ausgestaltung des Durchführungsrechtsakts
zur freiwilligen Herkunftskennzeichnung haben
dessen Verabschiedung viereinhalb Jahre verzögert. Am 1. Juni
2018 ist die Durchführungsverordnung (EU) 2018/775 zur freiwilligen
Herkunftskennzeichnung dann endlich in Kraft getreten. Sie
gilt ab 1. April 2020.
Bedauerlicherweise ist der achte Entwurf der Durchführungsverordnung,
der letztendlich bei Enthaltungen von Deutschland
und Luxemburg angenommen wurde, im Vergleich zu den ersten
Entwürfen immer kürzer geworden und viele Aspekte zur Anwendung
von Art. 26 Abs. 3 LMIV wurden nicht oder in recht-
Quelle: pixabay.com\geralt_MIV