NACHRICHTEN
AVO LiqWürz für Frischkäsezubereitungen
(Foto: AVO)
10 2018 | moproweb.de 31
Ampel in UK
Das freiwillige Front of Pack (FoP) nutrition
labelling scheme aus dem Vereinigten Königreich
findet seit 2013 Anwendung. Hier
wird der Energiegehalt pro 100 g/ml farbneutral
angegeben. Die Gehalte an Fett, gesättigten
Fettsäuren, dem Gesamtzucker
und Salz werden jeweils einzeln in Relation
zum Referenzwert pro Portion farbig
bewertet (in Rot, Orange oder Grün). Der
Verbraucher muss anhand des Farbenspiels
auf dem Etikett seine Konsumentscheidung
treffen.
Nutri-Score
in Frankreich
Frankreich führte das sog. Nutri-Score-Logo
im Herbst 2017 ein. Das Belgische Gesundheitsministerium
unterstützt aktuell diesen
Ansatz. Diese freiwillige Kennzeichnung ermöglicht
es dem Käufer, mit einem Blick die
komprimierte Bewertung des Produktes auf
100 g-Basis zu erfassen. Dieses registrierungspflichtige
Modell arbeitet mit den Farben
Dunkelorange-Orange-Grün, erweitert
um zwei Nuancen und den dazugehörigen
Buchstaben A bis E. Basis ist eine Kalkulation
aus sog. ungünstigen Nährwertelementen
(Energie, Gesamtzucker, gesättigten Fettsäuren,
Natrium) sowie sog. günstigen Nährwertelementen
(Protein, Ballaststoffen
und dem Anteil an Obst/Gemüse/Nüssen).
Stellvertretend für die ermittelte Punktzahl
wird dann ein vergrößerter Buchstabe in der
Farbskala auf der Verpackungsvorderseite
prominent abgebildet.
Untersuchungen zeigten positive Effekte
auf das Verbraucherverhalten. Es wurde
beispielsweise ein gesünderer Warenkorb
ausgewählt.
Neue EU-Kennzeichnung
nicht zu erwarten
Ursprünglich plante die EU-Kommission, ein
neues Kennzeichnungsmodell zu entwickeln.
Davon wurde nun jedoch Abstand genommen.
Erste Ergebnisse einer laufenden EUStudie
zeigen nämlich, wie schwierig es ist,
die verschiedenen Schemen zu bewerten,
weil es nicht „den einen Verbraucher“ gibt
und die Erwartungshaltungen hinsichtlich
der Kennzeichnung unterschiedlich sind.
Insgesamt hat die Kennzeichnung nur einen
geringen Einfluss auf das Konsumentenverhalten,
so die bisherigen Erkenntnisse. Die
EU-Kommission wird daher Ende 2018 nur
einen Bericht über die verschiedenen Systeme
veröffentlichen, ohne jedoch ein eigenes
vorzuschlagen. Der Codex Alimentarius
plant Anfang 2019, eine Richtlinie für das
FoP-Labelling zu verabschieden.
Lebensmittel sind
mehr als Nährstoffe
Schwachpunkt all dieser Ansätze ist, dass
versucht wird, die verschiedenen und vielfältigen
Lebensmittel, als Teil unserer hochkomplexen
Ernährung, anhand von wenigen
Kriterien zu beurteilen. Ernährung bedeutet
natürlich erstmal die Aufnahme von Energiequellen,
aber nur zusammen mit (essentiellen)
Komponenten für Stoffwechsel und
Wachstum sorgt sie für die Leistungsfähigkeit.
Ebenso nutzt der Körper viele weitere
Substanzen für seine Zwecke (wie z. B. Ballaststoffe
für die Darmflora).
Einheitliche Kriterien, die es ermöglichen,
objektiv und wissenschaftlich fundiert die
Lebensmittel zu bewerten, gibt es nicht.
Dazu sind die Lebensmittelzusammensetzungen
zu vielschichtig und unterschiedlich.
Allein die Spanne im Milchbereich
reicht von fettarmer Milch bis hin zum Butterschmalz.
Es müssten (Unter-) Kategorien
mit spezifischen Werten unter Berücksichtigung
der ernährungsphysiologischen
Forschung entwickelt werden, wobei auch
die Verzehrsmengen betrachtet werden
sollten. Traditionelle Grundnahrungsmittel
müssten ihren berechtigten Platz finden.
Fraglich ist, ob mit diesen Hilfsmitteln
die Europäer tatsächlich gesünder und
schlanker werden. Die Evidenz hierfür fehlt
bislang. Theoretisch könnte auch das Phänomen
des „Hidden Hungers“ (Unterversorgung
an Nährstoffen bei einer ausreichenden
Energiezufuhr) auftreten, wenn
der Warenkorb z. B. komplett grün gekennzeichnet
ist.
Freie Fahrt
für die Ampel?
Insgesamt ist und bleibt eine farblich hinterlegte
Verpackungskennzeichnung ein (zu)
einfaches Modell, um die Vielfalt und Komplexität
unserer Lebensmittel gebührend zu
bewerten. Lebensmittel sind die Bausteine
unserer Ernährung und letztlich ist ein gesundheitsförderlicher
Lebensstil wichtig.
Auch sollte darüber nachgedacht werden,
dass einzelstaatliche Nährwertampeln
ein Binnenmarkthindernis darstellen und
der europäischen Gesetzgebung widersprechen
könnten.
> AVO
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