Der Milchindustrie-Verband berichtet
aus seinen Arbeitsfeldern
18 10 2018 | moproweb.de
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gleich sie tatsächlich die Quellen darstellen.
Es sollten sämtliche Branchen in den Prozess
einer nationalen Reduktions-/Innovationsstrategie
einbezogen werden.
MIV-Beiträge zur
Reformulierungsstrategie
Die Milchindustrie nimmt ihre Verantwortung
wahr und handelt. So laufen in den
Unternehmen regelmäßig Rezepturanpassungen
(u. a. abhängig von Technologie,
Hygiene, Verbrauchernachfrage, Recht).
Das wird auch zukünftig der Fall sein.
Das „Milchrecht“ der Bundesrepublik fußt
auf internationalen Normen („Codex“), den
europäischen Harmonisierungen (z. B. bei
Konsummilch oder Butter) oder den nationalen
Verkehrsauffassungen/Traditionen.
In der Milchbranche existieren so einzuhaltende
gesetzliche Standards.
Hier sollte beschrieben werden, wie
durch Innovationsmaßnahmen des BMEL
Produkt-reformulierungen erreicht werden
können, die eine Zucker-, Fett- oder
Eiweißreduktion ermöglichen, unter Berücksichtigung
der erforderlichen Verbraucherakzeptanz.
Weiterhin sind als Beiträge zu nennen:
die Information der Mitglieder durch den
Milchindustrie-Verband, die Initiierung von
Forschungsprojekten, die externe Kommunikation
bzgl. Bildung bis zum Verbraucher
sowie das Einbringen von Expertise in
die Diskussionen.
Eigenverantwortung
des Verbrauchers ist
zu stärken
Übergewicht hat viele Ursachen. So ist aus
politischer Sicht ein multipler Ansatz, der
vor allem die Bildung unterstützt, wichtig.
Gerade hier sind Staat und Wissenschaft
gefordert, den aktuellen wissenschaftlichen
Stand für den Verbraucher verständlich
zu kommunizieren. Dieses geschieht
bereits, vielleicht gibt es z. B. noch weitere
Möglichkeiten über INFORM oder peb.
Wichtig wäre es, die Eigenverantwortung
des Verbrauchers für seinen eigenen Lebensstil
und seine ausgewogene Energiebilanz
zu stärken. Hier sehen wir den Staat
maßgeblich gefordert.
Unternehmer ver-
antwortlich für Produkte
und Rezepturen
Grundsätzlich müssen die Rezepturen in der
Verantwortung der Unternehmen bleiben,
da die Hersteller nach der Verordnung (EU)
Nr. 178/2002 die lebensmittelrechtliche
Verantwortung für ihre Erzeugnisse tragen
und eigenständige Unternehmer sind. Daher
müssen die Unternehmensentscheidungen,
u. a. zu den vermarkteten Produkten,
weiterhin alleinige Sache der Betriebe sein
unter Beachtung des geltenden Rechtes.
Ein Eingriff in die unternehmerische
Freiheit durch eventuelle Vorgaben der
Produktrezeptur bei sog. Reformulierungsstrategien
würde dem entgegenstehen.
Fraglich ist auch hier der Umgang mit
importierten Produkten, u. a. mit Blick auf
die Wettbewerbsgleichheit in Deutschland.
Gerade in der heutigen schwierigen
Wettbewerbssituation ist der Staat in der
besonderen Verantwortung alles zu vermeiden,
was die Wettbewerbsfähigkeit
der deutschen Milchindustrie und auch
Arbeitsplätze gefährdet.
Molkereien sind
auf dem Weg! Freiwillig
und ohne Staat
Die Unternehmen der Milchindustrie passen
ihre Produkte seit Jahren entsprechend der
Nachfrage von Verbraucher/LEH an und
leisten so bereits viele konkrete Reduktionsbeiträge,
wie beim Zuckergehalt oder
Verpackungsgrößen. Sie bieten zahlreiche
verschiedene Produkte in unterschiedlicher
Zusammensetzung an. Die breite Vielfalt ist
gerade im Milchsektor vorhanden. Dabei
ist zu berücksichtigen, dass für die Wiederkaufsbereitschaft
des Konsumenten
Geschmacks- und Geruchswahrnehmung
sowie Mundgefühl ausschlaggebend sind.
Die Milchindustrie geht diesen Weg im
Sinne der Strategie weiter und reduziert,
wo möglich und machbar. Es bedarf daher
keiner staatlichen Maßnahmen.
Der MIV-Vorstand sowie die Mitglieder in
den entsprechenden Arbeitsgruppen verfolgen
die Diskussion intensiv.
Resümee
Die Milchindustrie ist Garant für die Versorgung
der Bevölkerung mit gesunden
und schmackhaften Produkten. Sie ist
sich dabei ihrer Verantwortung zur Herstellung
qualitativ hochwertiger Lebensmittel
bewusst. Regelmäßig werden daher
die Rezepturen überprüft und angepasst,
wobei u. a. aktuelle wissenschaftliche und
gesellschaftliche Entwicklungen berück