9 2017 | moproweb.de 37
nach einmaligen und laufenden Kosten. Einmalige Kosten fallen an
für die Systemeinrichtung, bei der die diversen Monitoringsysteme
installiert werden. Laufende Kosten fallen an für die Tätigkeiten bei
den jeweiligen Serviceterminen. Um bei Angeboten möglichst vergleichbare
Kosten zu erhalten, empfiehlt es sich, für die Ausschreibung
einen Maßnahmenkatalog zu erarbeiten, der exakt vorgibt,
was der Schädlingsbekämpfer in dem jeweiligen Molkereibetrieb
umzusetzen hat, was dann Grundlage für die Kalkulation sein muss.
Lässt man dem Schädlingsbekämpfer im Rahmen einer Ausschreibung
beim Vertragsgegenstand und Leistungsumfang freie Hand,
was sehr häufig der Fall ist, erhält man mit den Angeboten im Prinzip
nicht vergleichbare Preise, da jeder Schädlingsbekämpfer bei
seiner Kalkulation individuelle Schwerpunkte setzen konnte.
In vielen Betrieben der Milchindustrie argumentiert man seitens der
Controlling- und/oder Finanzabteilungen sehr häufig, dass die Kosten
für diese Dienstleistung nichts zur eigentlichen Wertschöpfung
beitragen und daher minimiert werden müssen. Abgesehen davon,
dass diese Argumentation aus den Lehrbüchern der modernen Betriebswirtschaftslehre
schon lange verschwunden ist, gibt es in jeder
Molkerei eine Vielzahl von Faktoren, die eine solche Argumentation
komplett aushebeln. Zunächst einmal sollte auch bei den Verantwortlichen
im Controlling und Finanzabteilung bekannt sein, dass sowohl
Gesetz als auch Lebensmittelstandards zur Schädlingsprophylaxe und
ggf. Bekämpfung verpflichten. Wer dieses als Lebensmittelunternehmer,
ganz gleich aus welcher Branche, unterlässt, macht sich strafbar.
Wie jüngste Fälle in der Lebensmittelbranche gezeigt haben, kann ein
schlechtes Schädlingsmanagement sehr schnell auch zum Verlust der
Existenz führen, so dass diesbezügliche Kosten zwar betriebswirtschaftlich
kostenbewusst auf den Prüfstand gestellt werden können,
nicht aber grundsätzlich in Frage gestellt werden dürfen.
Insbesondere bei der Schädlingsprophylaxe hört man selbst
in der heutigen Zeit sowie unter Berücksichtigung der Vorgaben
des Gesetzgebers immer wieder noch das Argument: „Warum für
etwas Geld ausgeben, was man gar nicht hat.“ Auch mit dieser
Argumentation wird im Prinzip ein Wissensdefizit zum Ausdruck
gebracht, denn letztendlich spart man mit diesen Kosten spätere,
mitunter hohe Folgekosten. Es ist den Argumentierenden offensichtlich
nicht bekannt, dass man mit einer funktionierenden,
betriebsspezifischen Schädlingsprophylaxe Kosten für umfangreiche
Bekämpfungsmaßnahmen spart, da man mittels prophylaktischer
Maßnahmen Schädlinge frühzeitig und punktuell erkennt und
schnell mit geringem Aufwand reagieren kann. Ohne Prophylaxe
können sich Schädlinge in einer Molkerei für lange Zeit unerkannt
entwickeln. Werden sie erkannt, liegen in der Regel oft schon gleich
in mehreren Betriebsteilen große Populationen vor, die nur mit hohem
Kostenaufwand eliminiert werden können.
Und letztlich dienen die Kosten für ein betriebsspezifisches
Schädlingsmanagement auch zur Erfüllung von Verbraucheranforderungen,
denn der Verbraucher kann zu recht erwarten, dass
die von ihm konsumierten Molkereiprodukte frei von Schädlingen,
Schädlingsfragmenten und -spuren sind.
Fazit Vertrag und Fazit Kosten!
Der Vertrag mit dem Schädlingsbekämpfer sollte von allen Lebensmittelbetrieben
sehr ernst genommen werden und keinesfalls
dürfen Verträge vom Schädlingsbekämpfer ohne vorherige
juristische und fachliche Prüfung unterschrieben werden. Obige
Ausführungen zum Vertrag stellen nur einen kleinen Ausschnitt
einer Vertragsgestaltung dar und erheben keinen Anspruch auf
Vollständigkeit. Zugegeben ist die Vertragsgestaltung für diese
Dienstleistung nicht immer ganz einfach, so dass es sich für Molkereien
ohne eigene Rechtsabteilung empfiehlt, externe Unterstützung
in Anspruch zu nehmen.
Die Kosten für das Schädlingsmanagement sind für alle Lebensmittelbetriebe
unabhängig von der Branche unabdingbar. Alleine
schon die Forderung des Gesetzgebers nach Schädlingsprophylaxe
und Schädlingsbekämpfung, lässt hier keinen Spielraum und keine
Handlungsfreiheit. Sehr wohl kann man aber durch regelmäßige
Ausschreibungen und Angebotsauswertungen die Höhe der Kosten
für diese Dienstleistung auf den Prüfstand stellen bzw. hinterfragen.
Die Entscheidung für den preiswertesten Anbieter muss nicht
unbedingt immer die richtige Lösung sein, auch qualitative Aspekte
sollten hier eine Rolle spielen. Da auch die korrekte Ausschreibung,
Angebotsauswertung und Kostenbewertung bei dieser Dienstleistung
nicht immer ganz einfach ist, empfiehlt es sich auch bei diesen
Fragen, externe Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Prophylaxe und Bekämpfung von Mäusen mit Pappköderboxen
(unten rechts im Bild) war zwar kostengünstig, ist
aber seit 2013 verboten
Ratten treten vornehmlich im Umfeld/Außenbereich von
Molkereibetrieben auf, mit gezielter Prophylaxe muss man
den Zulauf in die Gebäude verhindern