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halten sind, wie beispielsweise Schaben, Motten und Mäuse oder
noch allgemeiner könnte man auch wählen, alle Vorrats und Hygieneschädlinge,
was im Prinzip die gesamte Schädlingsfauna abdeckt,
die in einem Lebensmittelbetrieb auftreten kann. Und mit diesen
allgemein gehaltenen Formulierungen können jetzt alle möglichen
Schädlinge auftreten, die in jedem Fall Vertragsgegenstand sind,
womit für den jeweiligen Molkereibetrieb zusätzliche Kosten mit
diesen allgemeinen Formulierungen nicht anfallen.
Um sicherzustellen, dass der Schädlingsbekämpfer alle vom Auftraggeber
gewünschten bzw. geforderten Tätigkeiten abdeckt, müssen
diese Tätigkeiten genauestens im Leistungsumfang beschrieben
werden. Gleichzeitig kann man noch im Vertragsgegenstand oder
beim Leistungsumfang fordern, dass der Schädlingsbekämpfer alle
Vorgaben der entsprechenden Gesetze und Standards umsetzt, was
für die Forderung zu evtl. Regressansprüchen wichtig ist.
Aufpassen muss man auch bei den Vertragslaufzeiten. Schädlingsbekämpfungsbetriebe
36 9 2017 | moproweb.de
sind hier in der Regel an langen Vertragslaufzeiten
interessiert, um den jeweiligen Lebensmittelbetrieb
möglichst lange an sich zu binden und gewähren in diesem
Zusammenhang nicht selten auch attraktive Preiszugeständnisse.
Vertragslaufzeiten, die mehr als ein Jahr betragen, sollten kategorisch
abgelehnt werden, damit man bei Unzufriedenheit mit
der Dienstleistung schadlos und möglichst kurzfristig aus dem
Vertrag aussteigen kann. Ein Aspekt, der sehr eng mit den Vertragslaufzeiten
verbunden ist, ist die Kündigungsfrist. Hier sollte
man im Vertrag immer eine angemessene Kündigungsfrist (6, 8
oder 12 Wochen) zum Ende eines Monats festhalten, was auch
wieder den Vorteil hat, schnell aus dem Vertrag rauszukommen.
In diesem Zusammenhang sollte im Vertrag unbedingt auch die
Möglichkeit der fristlosen Kündigung gem. § 626 BGB eingebunden
werden, die es erlaubt, aus wichtigen Grund den Vertrag mit
sofortiger Lösung zu beenden. Es steht den Vertragsparteien,
da im BGB verankert, das Recht der fristlosen Kündigung zwar
grundsätzlich zu, nur ist es besser und sicherer, wenn man dieses
auch im Vertrag fixiert hat, da es sonst evtl. Schwierigkeiten in
einer Gerichtsverhandlung geben kann. Bedenken muss man bei
solchen Kündigungsfristen natürlich auch den Aspekt, dass man
im Falle der Kündigung fristgerecht einen neuen Vertragspartner
braucht, den man schon möglichst vor dem Aussprechen einer
Kündigung suchen sollte.
Ein wichtiger Vertragsbestandteil ist natürlich auch immer die
Vergütung des Dienstleisters. In vielen Firmen ist aber meistens
nicht bekannt, dass die im Vertrag fixierte Vergütungsform auch
Einfluss nehmen kann auf die Kündigungsfristen, was in § 621 BGB
geregelt ist. Ist die Vergütung nämlich nach Tagen bemessen, kann
täglich gekündigt werden. Ist die Vergütung nach Wochen bemessen,
kann wöchentlich gekündigt werden. Ist die Vergütung nach
Monaten bemessen, kann monatlich gekündigt werden. Ist aber die
Vergütung nach Vierteljahren oder längeren Zeitabschnitten bemessen,
schreibt der Gesetzgeber eine Kündigungsfrist von 6 Wochen
zum Quartalsende vor. Wird also eine monatliche Kündigungsmöglichkeit
angestrebt, muss unbedingt auch ein monatliches
Honorar im Vertrag verankert werden. Vor diesem Hintergrund
sollten auf keinem Fall Jahreshonorare festgeschrieben werden.
Nicht außer Acht lassen sollte die jeweilige Molkerei, dass der
Schädlingsbekämpfer im Rahmen seiner Tätigkeiten in einem Molkereibetrieb
a) auch Kenntnis erhält bzw. erhalten kann von internen
Geschäftsvorgängen, Produktionsverfahren und/oder Prozessabläufen
und b) evtl. auch für Mitbewerber in der gleichen Branche
tätig ist. Vor diesem Hintergrund sollte im Vertrag unbedingt auch
eine Geheimhaltungsvereinbarung getroffen werden, die verhindert,
dass über derartige Dinge beim Mitbewerber geplaudert wird.
Was darf die Dienstleistung Schädlingsbekämpfung
kosten und was sollte
bei den Kosten für diese Dienstleistung
berücksichtigt werden?
Konkrete Angaben, was eine solche Dienstleistung kosten darf
und was nicht, können im Rahmen eines solchen Beitrages natürlich
nicht gemacht werden, da dieses vom Einzelfall und hier
konkret von der Kalkulation des jeweiligen Schädlingsbekämpfers
abhängig ist. Des Weiteren muss bei dieser Frage auch berücksichtigt
werden, dass die Kosten für eine solche Dienstleistung stets in
direktem Zusammenhang mit der Größe des Betriebes und dem betriebsspezifischen
Schädlingspotential stehen. Differenzieren sollte
man bei den Kosten für die Schädlingsbekämpfung aber immer
Die Prophylaxe und Bekämpfung wird mit UV-Insektenfanglampen
umgesetzt. In der Regel bedingt die Anschaffung
solcher Geräte hohe Kosten
Deutsche Schaben sind die am häufigsten in Lebensmittelbetrieben
auftretenden Schabenarten, weshalb die Schabenprophylaxe
auch in der Milchindustrie nicht vernachlässigt werden darf