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Dienstleistung
Schädlingsbekämpfung
Der Vertrag mit und die Kosten für den Dienstleister
Was die Molkereiindustrie hier wissen muss und wissen sollte?
Unser Autor: Thomas F. Voigt, Sachverständiger für Schädlingsbekämpfung, Postfach 12 17, 69511 Laudenbach/
Bergstraße, Telefon: 06201-492957, E-Mail: mcpcc@t-online.de
Zur Bekämpfung von Ameisen müssen Fraßköder eingesetzt
werden. Bei korrekter Anwendung und geringem Befall
nicht teuer
9 2017 | moproweb.de 35
Bei meinen Audits stelle ich immer wieder mit Erschrecken
fest, dass sich die Betriebe der Molkereiindustrie hinsichtlich
des Vertrages mit dem Schädlingsbekämpfer in der
Regel keine Gedanken machen und vom Schädlingsbekämpfer
vorgelegte Verträge blindlings, ohne juristische Prüfung,
unterschreiben. Was die Kosten angeht, ein ähnliches Verhaltensmuster,
nur mit dem Unterschied, dass man auf möglichst geringe
Kosten fixiert ist. Da aber gerade der Vertrag und die Kosten für alle
Lebensmittelbetriebe elementare Faktoren darstellen, nachfolgend
ein paar Praxis Tipps und Hintergründe zu dieser Thematik.
Der Vertrag mit dem Schädlings-
bekämpfer – Worauf ist unbedingt
zu achten?
Fehler- und/oder lückenhafte Verträge können im Fall einer juristischen
Auseinandersetzung oft und schnell fatale Folgen auch
für Molkereien haben, so dass es hier, auch wenn nach deutscher
Rechtsprechung Vertragsfreiheit vorliegt, schon einige Dinge zu
beachten gibt.
Zunächst einmal stelle ich bei meinen Audits immer wieder mit sehr
großem Erstaunen fest, dass fast alle Verträge für diese Dienstleistung
in der Milchbranche aus der Feder des Schädlingsbekämpfers
stammen. Aus meiner Sicht insofern problematisch, da man ein solches
komplexes Feld, wie es das Vertragsrecht nun einmal ist, einem
Nichtjuristen überlässt. Vor diesem Hintergrund sind alle Molkereibetriebe
sicher gut damit beraten, eine solche Vertragsgestaltung
selbst und/oder ggf. mit externer Unterstützung vorzunehmen.
Viele Schädlingsbekämpfungsbetriebe tendieren dazu, im Vertrag
bewusst oder unbewusst die zu behandelnden Schädlingsarten
explizit zu benennen, wie zum Beispiel Deutsche Schaben,
Dörrobstmotten oder Hausmäuse. Hat für den Schädlingsbekämpfer
den Vorteil, dass er beim Auftreten von Orientalischen Schaben,
Mehlmotten und Feldmäusen juristisch korrekt argumentieren
kann, dass diese Schädlinge nicht Vertragsgegenstand sind
und somit für den Molkereibetrieb zusätzliche Kosten anfallen. Vor
diesem Hintergrund sollten milchverarbeitenden Betriebe immer
darauf achten, dass Schädlingsarten im Vertrag nur allgemein ge-