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Kommentar
Halb so wild
Alles andere wäre ja wohl eine Sensation gewesen: Der Europäische
Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Bezeichnungen wie Milch,
Butter und Käse auch weiterhin ausschließlich den entsprechenden
Milchprodukten vorbehalten sind. „Tofubutter“, „Sojamilch“ und
„Sojakäse“ wird es deshalb auch weiterhin nicht in den Regalen des
Lebensmittelhandels geben. Auch wenn einige Konsumenten diese
Produkte – wider besseren Wissens – vielleicht so bezeichnen und
als überzeugende Ernährungs-Alternativen wahrnehmen.
Ist ja okay, dass der Bezeichnungsschutz für Milchprodukte konsequent
aufrechterhalten wird. Aber den Tag der EuGH-Entscheidung
als einen bedeutenden Tag für den europaweiten Bezeichnungsschutz
für Milch und Milchprodukte zu verkünden, ist vielleicht doch eine
Nummer zu groß.
Was wäre denn passiert, wenn der EuGH anders entschieden hätte?
Hätte eine Abschaffung oder Aufweichung des Bezeichnungsschutzes
eine ernsthafte Bedrohung für die europäische Milchkultur bedeutet?
Wohl kaum! Denn zumindest alle Verbraucher in Deutschland, die
des Lesens kundig sind – und das ist immer noch die breite Mehrheit
– dürften kein Problem damit haben, echte von imitierten Milchprodukten
zu unterscheiden. Auch wenn vielleicht verwirrende Begriffe
auf den Verpackungen stehen sollten.
Und Zeitgenossen, die sich – aus welchen Gründen auch immer – freiwillig
den geschmacklichen Herausforderungen stellen möchten, die so
manche „Käse-Alternativen“ in sich bergen, wird man mit dem Verbot
von „Milch“-Begriffen wahrscheinlich auch nicht überzeugen können.
Insofern: immer schön locker bleiben! Und darauf vertrauen, dass die
Konsumenten von Milchprodukten nach wie vor und auch in Zukunft
echten Geschmack und Natürlichkeit zu schätzen wissen.
meint jedenfalls
Frank Wegerich
(E-Mail: fw@blmedien.de)
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