Fördermittel für die Molkereiindustrie

molkerei-industrie_08_2016

mi | Branche Fördermittel für die Molkereiindustrie Professionelles Fördermittelmanagement bringt in aller Regel mehr Fördermittel Unser Autor: Dr. Broder Edert, Sachverständigenbüro LOGICON Dr. Edert GmbH, Am Alten Sportplatz 7, 21407 Deutsch Evern/Lüneburg, Telefon: 04131-731585, logicon@edert.de, www.edert.de Die Zeiten der üppigen Fördergelder sind auch in der Molkereiindustrie vorbei. Dennoch gibt es in vielen Fällen noch die Möglichkeit, die geplanten Investitionen mit bis zu 35 % bezuschussen zu lassen. Wir wollen in diesem Beitrag aufzeigen, in welchen Regionen für welche Unternehmen und für welche Investitionen grundsätzlich Fördermittel erwartet werden können. Dies kann nur ein allgemeiner Überblick sein, eine Detailprüfung ist unerlässlich. Es gibt im Wesentlichen zwei Programme, die von Relevanz sind, das sind einerseits die Förderung der Gewerblichen Wirtschaft (GRW) und andererseits das Marktstrukturverbesserungsprogramm (MV). Beide Programme fußen auf der EU- und Bundesgesetzgebung und werden jedoch von den Ländern in Form von Richtlinien auf die landesbezogenen Besonderheiten und Interessen angepasst. GRW-Förderung Zunächst zur GRW-Förderung. Die GRW-Förderung obliegt den Wirtschaftsministerien der Länder. Sie soll zur Verbesserung der Einkommenssituation und zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur beitragen. Wichtige Zielindikatoren sind daher die Anzahl der neu geschaffenen Dauerarbeitsplätze, die Anzahl der gesicherten Dauerarbeitsplätze sowie das realisierte Investitionsvolumen1. Ob und in welcher Höhe Zuschüsse gewährt werden, ist nach dem Regionalindikatorenmodell2 auf Landkreisebene geregelt. Hier fließen maßgeblich die Arbeitslosenquote und das Durchschnittseinkommen der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten ein. Es gilt die einfache Regel: In „armen“ (besser strukturschwachen) Landkreisen wird gefördert, in „reichen“ nicht. Wie die Fördersituation im jeweiligen Landkreis ist, kann auf der „GRW-Fördergebietskarte“ nachgesehen werden. Es werden Cund D-Fördergebiete in den alten Bundesländern unterschieden, wobei die Förderquoten in den C-Gebieten höher sind. Die neuen Länder sind als C-Förderregionen prädefiniert. Besondere Zuschläge gibt es noch in den Landkreisen, die an A-Fördergebiete (Polen) angrenzen. Eine weitere Differenzierung erfolgt über die Unternehmensgröße. Danach werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU), das sind Unternehmen mit weniger als 250 Vollzeitarbeitskräften und einem Umsatz unter 50 Mio. € oder einer Bilanzsumme unter 43 Mio. €3 stärker gefördert als große Unternehmen. Bei der Einordnung eines Unternehmens sind etwaige Mutter- und Tochtergesellschaften anteilig oder ganz einzubeziehen. Nach der GRW werden die Errichtungen neuer und die Erweiterungen bestehender Betriebsstätten gefördert. Zunächst ist nachzuweisen, dass das geplante Vorhaben eine besondere Anstrengung für das Unternehmen bedeutet, indem 15 % zusätzliche Mitarbeiter eingestellt werden sollen oder das Investitionsvolumen deutlich über den verdienten Abschreibungen liegt (= Fördereinstieg). Weiter sind die förderfähigen Gesamtinvestitionen von der Anzahl der neu zu schaffenden Dauerarbeitsplätze und der Anzahl der gesicherten Arbeitsplätze abhängig. 1 GRW-G Große Richtlinie BRB vom 01.04.2015; 2 Koordinierungsrahmen, Teil 1B; 3 Definition gemäß Anhang I AGVO 28 8 2016 | moproweb.de


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