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molkerei-industrie_08_2016

Es werden nur neue Wirtschaftsgüter gefördert, die zur Förderung beantragt waren und die bezahlt und im Anlagevermögen aktiviert wurden. Der Fördersatz gliedert sich dabei meist in eine Basisförderung und eine gestaffelte zusätzliche Förderung für sog. Struktureffekte. Letzte beziehen sich auf Umweltstandards, Ausbildungsquote, Tarifbindung, Qualifikation der AK, F+E Aktivitäten u. ä. Die Beantragung der Förderung erfolgt formgebunden bei den jeweiligen Förderbanken der Bundesländer. Zudem sind diverse ergänzende Unterlagen einzureichen. Es empfiehlt sich, das Vorhaben vor Beginn der Maßnahme der Förderbank vorzustellen und die Beantragung durchzusprechen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn, d. h. ein Beginn der Maßnahme bevor ein Bewilligungsbescheid vorliegt, ist möglich. Allerdings muss hierfür der Förderantrag eingereicht werden. Für ein Vorhaben, das vor Antragstellung begonnen worden ist, werden keine GRW-Mittel gewährt. Marktstrukturverbesserung Die Förderung nach der Marktstrukturverbesserung (MV oder VuV) ist bei den Landwirtschaftsministerien angesiedelt. Hier ist der Gedanke, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu verbessern, um auf diese Weise zur Absatzsicherung oder zur Schaffung von Erlösvorteilen auf der Erzeugerebene beizutragen. Entsprechend muss auch eine Anlieferquote von mind. 40 % der Verarbeitungskapazität durch Verträge mit Erzeugern/ Erzeugergemeinschaften für 5 Jahre nachgewiesen werden. Die einzelnen Richtlinien der Länder sind den jeweiligen landespolitischen Zielsetzungen angepasst. In den meisten Ländern sind auch mittelgroße Unternehmen bis 750 Mitarbeitern und bis zu einer Umsatzhöhe von 200 Mio. € zur Antragstellung zugelassen, in einigen sind nur KMU zugelassen, in Brandenburg, Berlin und Hamburg gibt es gar keine Förderung nach MV/VuV. Auch die Förderquoten und die max. Förderhöhen sind unterschiedlich sowie die Kriterien der Antragstellung. So sind insbe- Bundesland GRW Förderung der reg. Wirtschaftsstruktur Marktstrukturverbesserung/VuV Unternehmensgröße kleine mittlere große mittelgroße Quelle: Eigene Erhebung, ohne Gewähr Unternehmen Unternehmen < 50 MA, < 10 Mio. Umsatz oder Bilanzsumme < 250 MA, < 50 Mio. Umsatz oder < 43 Mio. Bilanzsumme > 250 MA, > 50 Mio. Umsatz oder > 43 Mio. Bilanzsumme < 200 Mio. Umsatz, < 750 MA nicht für größere Unternehmen Baden-Württemberg nein nein nein 10 % bis 25 %, max. 2 Mio. € Bayern nur für wenige Landkreise entlang der CZ Grenze max. 20 %, bei Bio 25 %, max. 30 % max. 20 % max. 10 % in C, deminimis in D max. 0,75 Mio. € Berlin Unterscheidung nach C und D Fördergebieten nein max. 30% max. 20% max. 10 % in C, deminimis in D Brandenburg 10 % bis 40% 10 % bis 30 % 10 % bis 20% nein Bremen Unterscheidung nach C und D Fördergebieten nur für kleine und mittlere Unternehmen max. 30% max. 20% max. 10 % in C, deminimis inD 10 % bis 30 % Hamburg nein nein nein nein Hessen und Rheinland-Pfalz Wenig Kreise nach C und D Fördergebieten max. 30% max. 20% max. 10 % in C, deminimis inD 10 % bis 35 % Meck.-Vorp. und Sachsen 10 % bis 40% 10 % bis 30% 10 % bis 20 % 10 % bis 25 % Niedersachsen Wenig Kreise nach C und D Fördergebieten nur für kleine und mittlere Unternehmen max. 30% max. 20% max. 10 % in C, deminimis inD 10 % bis 30 % Nordrhein-Westfalen Wenig Kreise nach C und D Fördergebieten max. 30% max. 20% max. 10 % in C, deminimis inD 10 % bis 25 %, max. 1 Mio. € Saarland Wenig Kreise nach C und D Fördergebieten max. 30% max. 20% max. 10 % in C, deminimis inD 10 % bis 25 % Sachsen-Anhalt 10 % bis 35% 10 % bis 25% 10 % bis 15 % 10 % bis 25 %, nur KMU Schleswig-Holstein Wenig Kreise nach C und D Fördergebieten max. 20% max. 15% max. 10 % in C 10 % bis 25 %, nur KMU Thüringen 10 % bis 35% 10 % bis 25% 10 % bis 15 % 20 % bis 25 %, Bio bis 30 %, max. 3 Mio. € Fördermatrix Deutschland nach Bundesländern (Stand: 26.04.16) 8 2016 | moproweb.de 29


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