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Milch-Marketing_04_2017

Kommentar ❚ Für einen Pilotfall hat sich die Kartellbehörde die Milchlieferverträge beim Deutschen Milchkontor vorgeknöpft und dabei wettbewerbsrechtliche Bedenken geäußert. Allerdings werden diese zunächst noch als eine Art Diskussionsgrundlage für eine Änderung der vertraglichen Strukturen gesehen. Foto: DMK ANZEIGE Milchmädchen-Rechnung Milchmädchen-Rechnung So, so, das Kartellamt will sich also für die Milchlandwirte einsetzen und einen fairen Wettbewerb um den Rohstoff Milch herbeiführen. Dies, damit die Landwirte endlich den Milchpreis erzielen, den sie schon immer eingefordert haben. Eigentlich kennt man die Bonner Behörde eher als Preisbremser, der verdeckte Preisabsprachen und daraus resultierende überhöhte Verkaufspreise innerhalb bestimmter Branchen aufdeckt und mit heftigen Bußgeldern belegt – ganz im Sinne des Verbrauchers. Nun sollen also angeblich die sogenannten Andienungspflichten der Milchlandwirte und die Abnahmeverträge der Molkereien jahrelang zur Abschottung der Märkte beigetragen und erhebliche Wettbewerbsverzerrungen verursacht haben. In seinem Sachstandspapier – nichts weiter als ein Zwischenergebnis mit gewolltem Diskussionsbedarf – beklagt das Kartellamt zunächst in einem Pilotverfahren den genossenschaftlich organisierten Branchenprimus. Das Deutsche Milchkontor (DMK eG) sieht sich allerdings zu Unrecht als Prügelknabe und verweist u. a. auf das seit über ein Jahrhundert bewährte Erfolgsmodell einer Erzeugergenossenschaft. Die in einer Genossenschaft verankerten Lieferverträge böten klare wirtschaftliche Vorteile für die Milcherzeuger ebenso wie für die Molkerei als Abnehmer der Rohmilch, heißt es aus Bremen. Milch ist nun mal ein besonderes Lebensmittel, das im Gegensatz zu anderen agrarischen Produkten keinem Produktionszyklus unterliegt und auch nicht, zumindest nicht in flüssiger Form, zwischengelagert werden kann. Anders als bei Kartoffeln, Getreide oder Schweinefleisch kann die Milchmenge auch nicht so einfach durch Minderproduktion der Nachfrage angepasst werden. Dass jedoch gerade bei der Milch der marktwirtschaftliche Wettbewerb durchaus funktioniert, haben Landwirte und Molkereien im letzten Jahr schmerzlich erfahren müssen. Das freie Spiel von Angebot und Nachfrage – oberster Anspruch der Wettbewerbshüter – funktioniert jedenfalls im Milchmarkt fast lehrbuchmäßig. Die langfristigen Lieferverträge zwischen den Milcherzeugern und den Molkereien sind jedenfalls nicht das Übel, das einen fairen Wettbewerb verhindert. Der Milchmarkt leidet seit Jahrzehnten an einem europäischen Ungleichgewicht zwischen Produktion und Nachfrage. Dieses Dilemma wird auch das Kartellamt nicht verhindern können, solange Molkereien und Käsereien mit dem Rohstoff Milch überschwemmt werden. Hans Wortelkamp (Herausgeber, E-Mail: hw@blmedien.de) Adel zum Anbeissen Der Königliche von Beemster! EDEL & AROMATISCH Ca. 6 Monate gereift Eine königliche Käsespezialität – Edel und Aromatisch Cremig schmelzend mit fein süßlicher Fruchtnote Hergestellt mit traditionellem Handwerk Circa 6 Monate bis zur Vollendung auf Fichtenholzbrettern gereift Edle Dekorations- und Aktionselemente Nur für die Käsetheke Unser Außendienst unterstützt Sie info@beemster.de Königlicher Ho ieferant BEEMSTER CONO Kaasmakers


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