Management: - Die Gefährdungsbeurteilung muss auch die Instandhaltung berücksichtigen

molkerei-industrie_03_2016

mi | Management Gesondertes Augenmerk auf besondere Arbeiten Die Gefährdungsbeurteilung muss auch die Instandhaltung berücksichtigen Unser Autor: Dipl.-Wirtschaftsingenieur Udo Baitinger, Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe Instandhaltungsarbeiten sind grundsätzlich als gefährliche Arbeiten einzustufen. Eine Auswertung aller tödlichen Arbeitsunfälle ergab: In der Instandhaltung geschehen 50 Prozent mehr Unfälle als in der Produktion. Um die Instandhaltung sicher zu machen, braucht es gut organisierte Arbeitsabläufe, qualifizierte Mitarbeiter und eine Betrachtung in der Gefährdungsbeurteilung. Wechselnde Arbeitsplätze und Arbeitsaufgaben, vielfältige Risikofaktoren und unregelmäßig wiederkehrende Arbeiten: Instandhalter haben einen sehr komplexen Tätigkeitsbereich, in dem sie besonderen und sehr unterschiedlichen Gefährdungen ausgesetzt sind. Ursachen dieser Gefährdungen sind vor allem unzureichend geplante und schlecht organisierte Sicherheits- und Schutzmaßnahmen. Auch eine unzureichende Kommunikation und Koordination zwischen den Beteiligten kann zu Gefährdungen führen. Nachfolgend Tipps für eine sichere Instandhaltung. Sorgfältig auswählen: das Instandhaltungspersonal Instandhalter sind erfahrene, qualifizierte und vom Arbeitgeber sorgfältig ausgewählte Fachkräfte. Sicherheit bei Instandhaltungsarbeiten beginnt also bereits mit der Auswahl des Instandhaltungspersonals. Neben der fachlichen Qualifikation muss geprüft werden, ob ein Instandhalter psychisch und physisch in der Lage ist, die Arbeiten sicher auszuführen. Ein Beispiel: Zwei Mitarbeiter dichteten in einer Baugrube mit einem Gasbrenner einen Außenwanddurchbruch für die Abwasserleitung ab. Als einer von ihnen weggerufen wurde, arbeitete der andere alleine weiter. Später fand ihn ein Kollege, der jammernde Laute gehört hatte. Er lag in der Baugrube und brannte an Beinen und Füßen. Der Gasschlauch des Gasbrenners hatte sich um seine Beine gewickelt und die Flamme war auf Beine und Füße gerichtet. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass der Verletzte an Epilepsie leidet. Ohne sie geht’s nicht: die Gefährdungsbeurteilung Dreh- und Angelpunkt einer sicheren Instandhaltung ist die Gefährdungsbeurteilung vor Beginn einer Instandhaltungsmaßnahme. Hier hat sich eine systematische Vorgehensweise in mehreren Schritten bewährt. 1. Informationsbeschaffung Die Gefährdungsbeurteilung beginnt mit der Beschaffung detaillierter Informationen über die ausgeübte Tätigkeit, den Zustand des Arbeitsplatzes sowie aller Arbeitsmittel. Informationsquellen sind: (Foto: BGN) 28 3 2016 | moproweb.de


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