Hygiene: - Sind Ihre Reinigungsgeräte lebensmittelsicher?

molkerei-industrie_03_2016

mi | Hygiene Sind Ihre Reinigungs- geräte lebensmittelsicher? Wissenswertes zu Kunststoffen und Nachweispflichten, Teil 2 Unsere Autorin: Debra Smith, Global Hygiene Specialist, Vikan A/S - Department of Research & Development, Rævevej 1, 7800 Skive, Denmark Die Hersteller von Kunststoffteilen haben eine begleitende, schriftliche Konformitätserklärung zu verfassen, die in Übereinstimmung mit Artikel 16 der EU-Verordnung 1935/2004 steht sowie die in Anhang IV der EU-Verordnung 20/2011 festgehaltenen Angaben enthält: 20 3 2016 | moproweb.de Foto: Vikan • Identität und Anschrift des Unternehmers, der die Konformitätserklärung ausstellt; • Identität und Anschrift des Unternehmers, der die Materialien oder Gegenstände aus Kunststoff oder Produkte aus Zwischenstufen ihrer Herstellung oder die Stoffe herstellt oder einführt, die zur Herstellung dieser Materialien und Gegenstände bestimmt sind; • Identität der Materialien, Gegenstände, Produkte aus Zwischenstufen der Herstellung oder der Stoffe, die zur Herstellung dieser Materialien und Gegenstände bestimmt sind; • Datum der Erklärung; • Bestätigung, dass die Materialien oder Gegenstände aus Kunststoff, die Produkte aus Zwischenstufen der Herstellung oder die Stoffe den entsprechenden Anforderungen der vorliegenden Verordnung und der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 entsprechen; • Ausreichende Informationen zu den verwendeten Stoffen oder deren Abbauprodukte, für welche die Anhänge I und II der vorliegenden Verordnung Beschränkungen und/oder Spezifikationen enthalten, damit auch die nachgelagerten Unternehmer die Einhaltung dieser Beschränkungen sicherstellen können • Ausreichende Informationen über die Stoffe, deren Verwendung in Lebensmitteln einer Beschränkung unterliegt, gewonnen aus Versuchsdaten oder theoretischen Berechnungen über deren spezifische Migrationswerte sowie gegebenenfalls über Reinheitskriterien gemäß den Richtlinien 2008/60/EG, 95/45/EG und 2008/84/EG9, damit der Anwender dieser Materialien oder Gegenstände die einschlägigen EU-Vorschriften oder, falls solche fehlen, die für Lebensmittel geltenden nationalen Vorschriften einhalten kann; • Spezifikationen zur Verwendung des Materials oder Gegenstands, zum Beispiel • Art oder Arten von Lebensmitteln, die damit in Berührung kommen soll(en); • Dauer und Temperatur der Behandlung und Lagerung bei Berührung mit dem Lebensmittel;


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