Die genossenschaftlichen Molkereien Arla Foods und DMK Group wollen fusionieren und haben ihr Fusionsvorhaben zur Prüfung bei der europäischen Kartellbehörde angemeldet. Dadurch würde die größte europäische Molkereigenossenschaft entstehen. Die Monpolkommission benennt in ihrem Sondergutachten diese Fusion als Beispiel für schwindenden Wettbewerb und schlägt u.a. vor, Zusammenschlüsse im Nachhinein systematisch zu bewerten – anhand sogenannter Ex-post-Evaluationen.
Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. und die MEG Milch Board w.V. haben eine umfassende rechtliche Stellungnahme bei der europäischen Kartellbehörde eingereicht, in der sie darstellen, dass sich “die ohnehin schon sehr schwache Marktposition der Milchlieferanten” gegenüber Arla und DMK durch eine Fusion zu verschlechtern droht.
Claudia Gerster, AbL-Bundesvorsitzende und Milchbäuerin: „Wir sehen die Fusion äußerst kritisch, denn diese bringt einen neuen Genossenschafts-Giganten hervor mit den bekannten Entwicklungen, dass die Strukturen immer größer, verzweigter und undurchsichtiger werden. Deshalb unterstützen wir die Bäuerinnen und Bauern, die zu Arla und DMK liefern, dass sie von dieser Fusion profitieren, sollte diese nicht abgelehnt werden. Durch eine Fusion werden Lieferant:innen weiter an Transparenz verlieren, denn die angekündigten höheren Gewinne werden auch außerhalb der Genossenschaftsmolkerei in Tochterunternehmen erwirtschaftet. Wie soll das genossenschaftliche Bauern-Gremium der Vertreterversammlung denn über eine Preisgestaltung abstimmen, wenn es gar nicht alle notwendigen Informationen hat? Die Fusion darf nur mit klaren Auflagen genehmigt werden, wie eine Ex-post-Kontrolle, die auch von der Monopolkommission vorgeschlagen wird.”
Frank Lenz, Vorstandsvorsitzender der MEG Milch Board und Milchbauer: „Hinsichtlich der Fusion ist für die Lieferanten noch nicht geklärt, ob für sie das deutsche Genossenschaftsrecht künftig noch gilt. In Dänemark, wo Arla den Hauptsitz hat, gibt es kein Genossenschaftsgesetz. Bis dato haben weder Arla noch DMK trotz Nachfrage Auskunft erteilt. Wir fordern als Fusionsauflage, dass sich für die deutschen Milchlieferanten einer künftigen Arla-Molkerei die Kriterien des Genossenschaftsrechts mindestens nicht verschlechtern dürfen.“
Ottmar Ilchmann, AbL-Landesvorsitzender Niedersachsen und Milchbauer: „Es ist davon auszugehen, dass Lieferantinnen und Lieferanten von DMK kaum Möglichkeiten haben werden, ihre Molkerei zu wechseln. Die neben DMK noch bestehenden 18 Molkereien in Niedersachsen sind theoretische Ausweichmöglichkeiten, sie haben aber kaum Kapazitäten, weitere Milch zu verarbeiten und können somit keine oder kaum neue Mitglieder aufnehmen. Außerdem sind einige dieser Molkereien mit DMK zum Beispiel durch Rohstoffabgabe wirtschaftlich verflochten. Das bedeutet, verschlechtern sich nach der Fusion für Milchlieferanten die Bedingungen, dann haben sie kaum Wechselmöglichkeiten. Deshalb ist als eine Fusionsauflage die Ex-post-Kontrolle dringend notwendig. In dieser müsste eine künftige Arla-Molkerei verpflichtet werden, etwa der EU-Kommission halbjährlich über die Preisbildung in der gesamten Wertschöpfungskette zu berichten.“
Rechtsanwalt Kim Künstner begleitet die rechtliche Stellungnahme der Bauernverbände: „Die Monopolkommission hat in ihrem Sondergutachten gefordert, dass bei einer Fusionskontrolle auch auf Ebene von Molkereien die gesamte Lieferkette betrachtet werden soll. Nun wird sich zeigen, wie die EU-Kommission als Fusionskontrollbehörde mit solchen Fällen umgeht.“
Die geforderten Auflagen:
Ex-post-Kontrolle: Arla wird verpflichtet, der EU-Kommission halbjährlich zu berichten, wie sich die Arla-Verkaufspreise an den LEH im Vergleich zu den Produktionskosten und Erzeugerpreisen seiner Genossenschaftsmitglieder und den Verbraucherpreisen entwickeln.
Arla wird verpflichtet, alle drei Monate die Produktionskosten von einem unabhängigen Institut erstellen zu lassen.
Arla wird verpflichtet, die Produktionskosten seiner Genossenschaftsmitglieder bei der Milchpreisabrechnung grafisch darzustellen.
Arla wird verpflichtet, dass aus den jeweiligen Geschäftsbereichen (Tochterunternehmen) einmal im Quartal die Wertschöpfung der Rohmilch offen gelegt wird für seine Genossenschaftsmitglieder. Die Genossenschaftsmitglieder haben ein Recht auf diese Transparenz, weil sie am Ende als Genossenschaft für die Töchterentscheidungen (Patronatserklärung) haften.
Für die Lieferanten in Deutschland darf sich der rechtliche Rahmen bezüglich des Genossenschaftsrechts nicht verschlechtern. Arla wird verpflichtet, eine unabhängige und weisungsfreie Ombudsstelle einzurichten, an die sich die Genossenschaftsmitglieder wenden können, wenn sie ihre Rechte und Interessen als Genossenschaftsmitglieder nicht gewahrt sehen.