MIV-Jahrestagung
Hätte, hätte
Lieferkette
Unsere Autorin: Astrid Stein
Hätte die Regierung das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
nicht so schnell veröffentlicht,
müssten sie es
nicht bald schon wieder wegen einer europäischen
Regelung nachbessern.
Das deutsche Liefer-
kettensorgfaltspflichtengesetz
Schon allein der Name des Gesetzes ist
eine zungenbrecherische Wortkette. Aber
was steckt hinter dem Wortungetüm? Was
kommt auf die Unternehmen zu? Das umstrittene
Gesetz über die unternehmerischen
18 10 2021 | moproweb.de
Sorgfaltspflichten zur Vermeidung
von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten
(Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
– LkSG) ist am 22. Juli 2021 veröffentlicht
worden.
Ab dem 1. Januar 2023 müssen ansässige
Unternehmen und Unternehmen mit
einer Zweigniederlassung in Deutschland
mit mindestens 3.000 Beschäftigten Sorgfaltspflichten
zum Schutz international anerkannter
Menschenrechte (Verbot von Kinderarbeit,
Missachtung von Arbeitsschutz
etc.) und umweltbezogene Pflichten aufgrund
internationaler Übereinkommen einhalten.
Diese Verpflichtungen beziehen sich
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sowohl auf das Unternehmen selbst als auch
auf Zulieferer entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Das Gesetz legt Anforderungen
an ein verantwortungsvolles Risikomanagement
fest. Unternehmen müssen
u. a. durch Dokumentations- und Berichtspflichten
sicherstellen, dass diese Pflichten
beachtet werden. Diese Dokumentation ist
im Internet zu veröffentlichen. Bei Verstößen
können u. a. empfindliche Geldstrafen
verhängt werden.
Unabhängig von der Unternehmensgröße
können aber auch Unternehmen mit weniger
als 3.000 Beschäftigte ab 2023 von den
Sorgfaltspflichten gemäß LkSG betroffen
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