KOMPENDIUM AHLEMER FACHTAGUNG 2019
KOMPENDIUM AHLEMER FACHTAGUNG 2019
VerpackungsG und
EU-SUP-Richtlinie
Tabelle 1: Recyclingquote
Material Bisher Ab 2019 Ab 2022
Glas 75 % 80 % 90%
Pappe, Papier, Karton 70 % 85 % 90%
Eisenmetalle 70 % 80 % 90%
Aluminium 60 % 55 % 90%
Getränkekartonverpackungen 60 % 75 % 80%
Sonstige Verbundverpackungen 60 % 55 % 70%
Kunststoffe (werkstoffliche Verwertung) 36 % 58,5 % 63%
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Unsere Autorin: Rechtsanwältin und Justitiarin Annkatrin Heide,
Bundesverband Molkereiprodukte e. V., Berlin
Seit dem 1. Januar 2019 ist das
neue Verpackungsgesetz gültig.
Zeit also, ein erstes Fazit zu ziehen
und zu schauen, wie es sich
bereits etabliert hat.
Das VerpackG hat die aus dem Jahr 1991
stammende und vor dem Hintergrund der
seit 2003 wachsenden Landschaft der Recyclingsysteme
häufig überarbeitete Verpackungsverordnung
nun abgelöst.
Im Wesentlichen sind die Inhalte der VerpackV
etwas erweitert und Zuständigkeiten
leicht verändert worden. Übergeordnete
Ziele sind die noch stärkere Förderung des
Recyclings und die Vermeidung von Verpackungsabfällen
durch finanzielle Anreize
und strengere Sanktionierungen.
Um aktuellen Entwicklungen Rechnung
zu tragen, sind mit den veränderten Definitionen
im VerpackG nun auch Um- und
Versandverpackungen systembeteiligungspflichtig,
um den Online-Handel in die
Pflicht zu nehmen.
Eine feste Mehrwegquote von mindestens
70 % ist eines der Ziele, zu dessen Erreichen
nun auch Frucht- und Gemüsenektare
mit Kohlensäure und Mischgetränke
mit einem Molkenanteil von über 50 % der
Pfandpflicht unterliegen.
Im Zusammenwirken mit den privatwirtschaftlich
organisierten Systemen
erhalten die Kommunen noch mehr Gestaltungsfreiheit
hinsichtlich der Organisation
getrennter Sammlungen, als sie
durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz
schon gegeben ist.
Auch die zu erzielenden Recyclingquoten
sind stufenweise angehoben worden und
sollen bis zum Jahr 2022 erreicht werden.
Quelle: Bundestag.de WD 8-3000-051/17