Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – mehr Verantwortung für die Kosten der Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck leisten Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Entsorgungsleistungen zukommen zu lassen. Die Verwaltung und Abwicklung des Einwegkunststofffonds erfolgt über die digitale Plattform DIVID des Umweltbundesamtes.
In einer kostenlosen online-Infoveranstaltung des BuMo Pro e. V. Bundesverband feiner Lebensmittel am 5. Juni (9.00 – 11.00 Uhr) soll ein aktueller Einblick in die Einordnungspraxis gegeben und über ausgewählte Feststellungen zu einzelnen betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informiert werden. Auch die Thematik „Import-Export von EWK-Produkten“ wird näher beleuchtet.