Der Spezialmaschinenbauer Herold & Co. GmbH mit Sitz in Gefrees bei Bayreuth nutzt ein Eigenverwaltungsverfahren, um seine Finanzierung langfristig abzusichern. Die Geschäftsführung hat beim Amtsgericht Bayreuth einen entspr. Antrag gestellt, dem das Gericht zugestimmt hat. Fertigung und Geschäftsbetrieb gehen in vollem Umfang weiter.
„Die Eigenverwaltung hat keine Auswirkungen auf unser Tagesgeschäft“, betont Geschäftsführer Gerd Langer. „Wir fertigen und liefern wie gewohnt weiter, die Versorgung unserer Kunden ist weiterhin in vollem Umfang gewährleistet.“ Die Löhne und Gehälter der rund 60 Beschäftigten werden bis einschließlich März über die Agentur für Arbeit gezahlt. Darüber hinaus ist der Geschäftsbetrieb für mindestens das nächste halbe Jahr voll durchfinanziert. Diese Zeit will das Unternehmen nutzen, um seine Finanzierung neu zu regeln.
Wie vielen Unternehmen der Branche machen Herold die hohen Strom- und Rohstoffpreise zu schaffen. Zugleich stagnieren die Auftragszahlen, weil die Kunden infolge der schwachen Konjunktur ihre Produktion drosseln und weniger bestellen. „Wir sind nicht zahlungsunfähig, sondern wir gehen frühzeitig diesen Schritt, um langfristig genau das zu vermeiden“, stellt Langer klar. Als Lösungsmöglichkeit kommen sowohl der Einstieg von Investoren in Betracht als auch ein Vergleich mit den Gläubigern. Welcher Weg erfolgversprechend ist, wird sich in den nächsten Wochen und Monaten herauskristallisieren.
Das Eigenverwaltungsverfahren ist ein Instrument des deutschen Sanierungsrechts. Es bietet Unternehmen einen rechtlichen Rahmen, um zügig und bei laufendem Geschäftsbetrieb ihre Finanzierung neu zu ordnen. Dabei können sie auf eine Reihe von Instrumenten zurückgreifen, die außerhalb eines solchen Verfahrens nicht zur Verfügung stehen. Neben der unmittelbaren Entlastung von den Personalkosten für drei Monate durch die Agentur für Arbeit lassen sich z.B. in der Eigenverwaltung ungünstige Verträge einfacher beendet oder neu verhandeln. Die unternehmerische Verantwortung bleibt in den Händen der Geschäftsführung. Die Gerichte erlauben dies nur, wenn Unternehmen frühzeitig handeln und genügend Spielraum für eine Lösung besteht.
Für die Phase der Eigenverwaltung unterstützt der Restrukturierungsexperte Martin Schoebe von der Beratungsgesellschaft Greenmarck das Unternehmen als Generalbevollmächtigter, gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Cyril Rosenschon, der das Verfahren rechtlich begleitet. Die Interessen der Gläubiger vertritt ein sog. Sachwalter, der das Verfahren – vergleichbar mit einem Aufsichtsrat – überwacht. Als vorläufigen Sachwalter hat das Gericht den Rechtsanwalt Dr. Ulrich Graf aus Bayreuth bestellt. „Herold hat hervorragende Produkte, einen hochkarätigen Kundenstamm und stellt sich vor allem frühzeitig seinen wirtschaftlichen Problemen“, so Graf. „Das sind gute Voraussetzungen für die angestrebte Sanierung.“
Die Herold & Co. GmbH fertigt Wendelkolbenpumpen für die Lebensmittelindustrie und gehört mit diesem Produkt zu den Marktführern in Deutschland. Die Pumpen und Lösungen des Unternehmens werden bei der Abfüllung von Produkten in der Lebensmittelindustrie eingesetzt (u.a. für Zucker, Stärke, Molkereiprodukte) sowie in den Branchen Papierherstellung, chemische Industrie und Kosmetik. Daneben betreibt das Unternehmen eine Eisengießerei für Spezialteile für industrielle Anwendungen. Geschäftsführer und Ideengeber ist der Diplom Industriedesigner Gerd Langer. Das Unternehmen erwirtschaftete zuletzt einen Jahresumsatz von rund 7 Mio. Euro.

Zulieferer
- Roland Sossna
Quelle: Herold & Co.