Bildquelle: Pressefoto Molkerei MĂĽller
Lebensmittelrecht
Quelle: BR

Isolierte Angaben sind unzulässig

Produkte werden zunehmend mit “proteinreich” beworben. Die Molkerei Alois MĂĽller hat eine Milchreispackung mit dem Hinweis “14 g Protein” versehen. Dies ist verboten, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) MĂĽnchen am letzten Donnerstag in einem Berufungsverfahren. Isolierte Werbeaussagen wie “14 g Protein” und “14 g Protein pro Becher” verstoĂźen gegen die Lebensmittel-Informationsverordnung und sind damit wettbewerbswidrig.

Dadurch dass die Molkerei Alois MĂĽller die isolierte Herausstellung der reinen Proteinmenge in Gramm auf dem Deckel einer High Protein Milchreispackung aufgedruckt habe, könne der Verbraucher zu der Annahme verleitet werden, das Produkt mit der höchsten ausgezeichneten Menge an Protein weise auch den “höchsten” Proteingehalt auf, was aber nicht zwingend der Fall sein mĂĽsse und deshalb zu einer Verwirrung des Verbrauchers fĂĽhren könne. Gerade der an einer ausgewogenen Ernährung interessierte Verbraucher benötige fĂĽr eine informierte Kaufentscheidung nicht nur die Angabe zur Menge des (absoluten) Proteingehalts des Produkts, sondern auch die Angaben zum Brennwert sowie zur Menge der weiteren in dem Produkt enthaltenen Nährstoffe. Darum mĂĽsse der Verbraucher diese Informationen grundsätzlich alle “auf einen Blick” erhalten, um nicht durch die prominente Herausstellung einzelner Nährwertangaben von den ĂĽbrigen Angaben abgelenkt zu werden, heiĂźt es in der BegrĂĽndung des OLG.

 

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