Die Europäische Kommission hat die Verhandlungen mit der Ukraine über die Überarbeitung der Freihandelszone zwischen der Europäischen Union und der Ukraine abgeschlossen. Die erzielte grundsätzliche Einigung berücksichtigt die von den Mitgliedstaaten und den Landwirten in der Europäischen Union angesprochene Sensibilität bestimmter landwirtschaftlicher Sektoren in vollem Umfang, so die Europäische Kommission.
Der neue Marktzugang hängt von der schrittweisen Angleichung der Ukraine an die einschlägigen europäischen Produktionsstandards ab, z. B. in den Bereichen Tierschutz, Einsatz von Pestiziden und Tierarzneimitteln. Von der Ukraine wird erwartet, dass sie jährlich über die Fortschritte in diesem Bereich berichtet.
Beide Seiten haben die Möglichkeit, einen Schutzmechanismus zu aktivieren, der es ermöglicht, in Situationen, in denen Einfuhren nachteilige Auswirkungen für beide Seiten haben könnten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Im Falle der Europäischen Union kann die Bewertung einer möglichen Störung auf der Ebene eines oder mehrerer Mitgliedstaaten erfolgen.
Beide Seiten werden nun die technischen Aspekte des Abkommens ausarbeiten.