Im Februar hat das Bundesland Niedersachsen beschlossen, die Anbindehaltung von Rindern zu verbieten. Betriebe, die Rinder, i.d.R. Milchkühe, ganzjährig angebunden halten, müssen innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung der Verordnung (1. August) erklären, ob sie von der Anbindehaltung auf ein anderes Haltungssystem umstellen oder die Rinderhaltung ganz einstellen werden. Es gilt eine Übergangsfrist von 18 Monaten.
Betriebe, die eine kombinierte Anbindehaltung (mit mindestens zwei Stunden täglichem Auslauf das ganze Jahr über) oder eine saisonale Anbindehaltung (Weidegang von Mai bis Oktober) praktizieren, müssen ihre Meldung innerhalb von drei Jahren nach Bekanntgabe des Beschlusses einreichen und angeben, ob sie beabsichtigen, ihr Anbindesystem umzustellen oder ganz einzustellen.
Die Umstellung muss spätestens innerhalb von sieben Jahren abgeschlossen sein.
Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium wird von der Grünen Miriam Staudte geführt.
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