Seit dem 12. August 2026 gelten mit der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) und dem nationalen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) neue Vorgaben für Herstellung, Recycling und Wiederverwendung von Verpackungen. Ziel ist es, Ressourcen besser zu schützen, wertvolle Materialien länger im Kreislauf zu halten und einheitliche Regeln im europäischen Binnenmarkt zu schaffen. Das VerpackDG ersetzt das bisherige Verpackungsgesetz und soll die Umsetzung der europäischen Vorgaben möglichst bürokratiearm begleiten. Bestehende, bewährte Systeme bleiben erhalten und werden weiterentwickelt. Für Verbraucherinnen und Verbraucher sind zunächst kaum spürbare Änderungen zu erwarten.
Kurz vor Beginn der Anwendung hat die EU-Kommission noch ihre Auslegung zur Frage angepasst, wer bei Versandverpackungen als „Erzeuger“ gilt. Für den Lebensmittel-Einzelhandel, insbesondere für Händler mit Online-Lieferservices und Versandgeschäft, bringt die Klarstellung grundsätzlich Entlastung. Bei neutralen Standardkartons wird in der Regel der Verpackungshersteller als Erzeuger eingestuft – nicht der Händler, der den Karton lediglich auffaltet, befüllt und mit einem Versandetikett versieht. Damit dürften Konformitäts- und EPR-Pflichten für viele gängige Versandverpackungen künftig stärker bei den Herstellern liegen. Doppelungen bei Registrierung und Systembeteiligung könnten entfallen.