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Ernährungsindustrie fordert Nachbesserungen

 

 

 

Der seit diesem Jahr gesetzlich geltende Emissionshandel für Brennstoffe wie Erdgas und Heizöl führt in den nächsten Jahren zu einer kontinuierlichen Verteuerung dieser Energieträger. Daraus entstehen erhebliche zusätzliche Belastungen der deutschen Ernährungsindustrie, die den Wettbewerbsdruck verstärken. Ausländische Konkurrenten werden nicht mit entsprechenden CO2-Kosten belastet und können kostengünstiger produzieren.

Am morgigen Montag, den 3. Mai 2021, erörtert der Umweltausschuss des Deutschen Bundestags den Entwurf einer Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel. Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der BVE, Peter Feller, erklärt dazu: “Wir beobachten auch in unserer Branche seit Jahren, dass Standortentscheidungen zunehmend gegen den deutschen Markt getroffen werden, weil im Ausland günstiger produziert werden kann. Die mit dem Emissionshandel verbundene Kostenentwicklung wird diesen Prozess in zahlreichen Sektoren und Teilsektoren unserer Industrie forcieren. Das wirkt sich nicht nur auf Arbeitsplätze, sondern auch auf nationale Wertschöpfungsketten aus. Die mit der  Carbon-Leakage-Verordnung angestrebte Entlastung muss deshalb so ausgerichtet werden, dass alle betroffenen Bereiche erfasst werden.”

Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass Unternehmen einen Beihilfeanspruch haben, wenn sie einem beihilfeberechtigten Sektor angehören. Grundlage bildet die Sektorenliste aus dem EU-Emissionshandel. Darüber hinaus können Sektoren und Teilsektoren nachträglich als beihilfeberechtigt anerkannt werden.

Dazu Peter Feller: “Es besteht dringender Anpassungsbedarf! Die in Bezug genommene EU-Sektorenliste wurde nicht vollständig übernommen, dadurch fehlen einzelne Branchen der Ernährungsindustrie, ohne dass dafür ein Sachgrund ersichtlich ist. Beispielsweise fehlt die Herstellung von Kakaohalberzeugnissen. Darüber hinaus erfordert nationaler Carbon-Leakage-Schutz die Berücksichtigung spezifischer Daten. So lässt sich beispielsweise die Produktion italienischen Olivenöls nicht mit der Verarbeitung deutscher Rapssaaten gleichsetzen. Ferner muss das Antragsverfahren zur nachträglichen Anerkennung beihilfeberechtigter Sektoren entbürokratisiert und mittelstandsfreundlicher ausgestaltet werden.”

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