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Zuckersteuer ab 1. April

 

 

Das UK erhebt ab dem 1. April eine Sondersteuer auf zuckerhaltige Getränke. Betroffen sind alle Produkte, die mehr als 5% Zucker enthalten, je Liter werden 18 Pence an Steuern fällig. Enthalten die Produkte über 8% Zucker, sind 24 Pence/l zu entrichten. Ausgenommen sind u.a. Milchdrinks. Die britische Regierung rechnet mit Einnahmen von 600 Mio. Pfund.

 

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