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Werbeslogan „Ein Stück Schweiz“ kann nicht geschützt werden

Emmentaler Switzerland hat eine Klage gegen die Schweiz verloren. Dabei ging es um den Werbeslogan „Ein Stück Schweiz" als Zusatz zu AOC Emmentaler. Das Institut für Geistiges Eigentum und nun auch das Bundesverwaltungsgericht verweigerten dies. Begründung: allgemeine, selbstanpreisende oder reklamehafte Slogans können nicht als Marke eingetragen und geschützt werden. Laut Bundesgericht ist „Ein Stück Schweiz" 
im Hinblick auf den hervorragenden Ruf der Schweizer Käsebranche hochgradig anpreisend und nicht gerade originell.

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