Das Votum des Agrarausschusses des Europäischen Parlaments
zum EU-Milchpaket vom 27. Juni 2011 stößt beim DRV auf Unverständnis. Der
Ausschuss hat sich für eine Verpflichtung zum Abschluss schriftlicher
Milchlieferverträge ausgesprochen, die feste Preise oder Preisregelungen mit
einer Mindestlaufzeit von einem Jahr enthalten sollen. In Deutschland
existieren seit langem rechtliche Grundlagen für die Lieferbeziehung zwischen
Milcherzeugern und Molkereien. Deren Inhalte werden von den Beteiligten frei
ausgehandelt. „Diese Freiheit muss erhalten bleiben und darf nicht – wie vom
EP-Agrarausschuss vorgeschlagen – staatlich reglementiert werden. Milchpreise
bilden sich am Markt und können angesichts gewachsener Einflüsse weltweiter
Angebots- und Nachfrageänderungen und daraus resultierender kurzfristiger
Volatilität nicht für längere Zeiträume fixiert werden. Ohne die
Berücksichtigung der Marktrealitäten kommt es zur Gefährdung der
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Milchwirtschaft“, so der DRV. Die Forderungen des Ausschusses gingen an den
Realitäten genossenschaftlicher Arbeit vorbei.
Kritik gibt es auch vom Deutschen Bauernverband. Knebelung
der Milchbauern sei vorprogrammiert, weil die Molkereien auf volatilen Märkten
immer Risikobegrenzung durch tendenziell zu niedrige Erzeugerpreise betreiben
würden. Dafür würde aber erneut eine Bürokratielast durch staatliche Kontrollen
entstehen.