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Vorschlag zur Änderung des europäischen Gentechnikrechts


„Das von der Europäischen Kommission vorgestellte Maßnahmenpaket zur Änderung des Gentechnikrechts bietet keine zufriedenstellenden Lösungen für die Wirtschaft“, so DRV-Präsident Manfred Nüssel. Die Mitgliedstaaten sollen zukünftig den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ohne wissenschaftliche Begründung verbieten können. Dieser Vorschlag laufe dem Ziel der Harmonisierung des Binnenmarktes entgegen und untergrabe die wissenschaftliche Kompetenz sowie Autorität der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit. „Die Kommission gibt ihre politische Verantwortung an die Mitgliedstaaten ab. Damit gerät die Nutzung einer Zukunftstechnologie in die Abhängigkeit politischer Stimmungen und Entscheidungen. Durch die mögliche Vielzahl von Regelungen ist ein schwer kontrollierbares Durcheinander im Binnenmarkt vorprogrammiert“, so Nüssel.

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