Informationen die die Europäische Kommission dem EU-Milchsektor (vertreten durch EDA) zur Verfügung gestellt hat, geben einen Vorgeschmack darauf, mit wie viel Unsicherheit die Agrar- und Lebensmittelwirtschaft der EU und Großbritanniens konfrontiert ist, da viele Aspekte des täglichen Handels noch zu regeln sind. Die Antworten der Kommission auf Fragen aus dem Milchsektor im Anschluss an einen Brexit-Workshop der European Dairy Association am 9. Oktober zeigen, wie groß die Unsicherheit im Handel mit dem Vereinigten Königreich ab dem 1. Januar ist.
Großbritannien soll die EU-Gesetzgebung zur Lebensmittelkennzeichnung beibehalten, aber die britische Regierung hat die entsprechenden nationalen Vorschriften noch nicht verabschiedet. London hat noch keine Einzelheiten darüber vorgelegt, wie es mit spezifischen Kennzeichnungsfragen umgehen wird.
Die EU-Exekutive bestätigte zwar, dass britische Rohstoffe von Lebensmittelherstellern in der Union weiterhin verwendet werden dürfen, aber nur solange sie den geltenden Anforderungen entsprechen.
Bei Bioprodukten arbeitet die Kommission mit dem Vereinigten Königreich zusammen, um den Fortbestand des bestehenden Handels zu gewährleisten, sechs Anträge auf Gleichwertigkeit von britischen Kontrollstellen werden geprüft.
Über die Ursprungskennzeichnungs-Regeln wird noch verhandelt.
Die EU wird ab dem 1. Januar Veterinärzeugnisse aus dem Vereinigten Königreich verlangen.
Abb.: Pixabay