Auf der Jahrestagung des Milchindustrie-Verbandes MIV gab Dr. Rudolf Mögele (Foto: mi), Stellv. Generaldirektor DG VI bei der EU Kommission, am 21. Oktober in Dresden einen Überblick auf den Stand der Umsetzung der Empfehlungen der High Level Group. Diese war nach der Milchkrise 2008 von Brüssel eingesetzt worden, um Vorschläge für höhere Transparenz im Milchmarkt und eine Verbesserung der Marktstellung der Erzeuger zu erarbeiten. Diese Vorschläge befinden sich nun im Gesetzgebungsverfahren. Die Kommission will unbedingt erreichen, dass die 1. Lesung im EU-Parlament noch in diesem Jahr erfolgt – damit sie nicht die Diskussion um die Agrarpolitik nach 2013 überschatten. Mögele stellte klar, dass die diskutierten Maßnahmen in jedem Fall nur bis 2020 gelten sollen, um den Übergang von der „Planwirtschaft Quote" in einen freien Markt zu glätten.
Die MIV-Mitglieder diskutierten in Dresden besonders intensiv über die Ausführungen von Dr. Rudolf Mögele – im Hintergrund: MIV-Vizevorsitzender Hans Holtorf (frischli), der den Kommissionsvertreter danach fragte, ob Molkereiunternehmen in Zukunft auch Geschäftsgeheimnisse in Lieferkontraktverhandlungen offenlegen müssen (Foto: mi)
Stritiges
Noch gibt es deutlich unterschiedliche Standpunkte unter den Mitgliedsstaaten, z.B.: sollen schriftliche Milchlieferverträge verbindlich werden und für welche Mindestdauer sollen sie gelten? Die Kommission, so Mögele, bevorzugt Harmonisierung statt Vorschriften und ist skeptisch, was Eingriffe in die Vertragsfreiheit anbelangt. Denn es bestehe durchaus die Gefahr, dass die Milchquote über Verträge stillschweigend verlängert wird. Skepsis gilt prinzipiell auch für Produkte mit geschützter Herkunftsbezeichnung, wenn die Regelungen keine Newcomer mehr zulassen und die Stellung einschlägiger Organisationen zum Monopol wird. Zurückhaltend gibt sich Brüssel auch bei der geforderten zwingenden Vorgabe, dass Mitgliedsstaaten Branchenorganisationen anerkennen müssen – hier dürfe es in keinem Fall zu Wettbewerbsbeschränkungen kommen, sagte Mögele.
Bei der maximal zulässigen Bündelung von Rohstoff auf nationaler Ebene wird das Umsetzungsverfahren irgendwo zwischen 33 und 40 % ankommen, glaubt Mögele.
Fazit
Insgesamt, so die Quintessenz aus Mögeles Vortrag vor dem MIV, soll es nur eine Mindestharmonisierung der das Verhältnis zwischen Erzeugern und Verarbeitern regelnden Vorschriften kommen, und auch dies nur für einen vorübergehenden Zeitraum. Basis ist und bleibt die Vertragsfreiheit. Molkereien werden wohl nicht zwingend Geschäftsgeheimnisse preisgeben müssen, dies kann aber sehr wohl auf freiwilliger Basis in Branchenorganisationen erfolgen, um einvernehmlich mehr Transparenz zu schaffen. Auf die Frage, wie man die Spannen auf den einzelnen Stufen der Kette Milch ermitteln könnte (wie verschiedentlich auf EU Ebene gefordert wird), wusste Mögele allerdings keine schlüssige Antwort.