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Verpflichtende Herkunftsangabe

 

 

Am 17. September 2021 wurde das Dekret „Dichiarazioni obbligatorie settore latte e prodotti lattiero-caseari e latte bovino“ im Amtsblatt der Republik Italien veröffentlicht. Damit wird erstmals in Italien eine detaillierte Erklärungspflicht für Molkereien zur Herkunft der Rohstoffe eingeführt. Milchverarbeiter müssen ab sofort bis zum 20. jedes Monats dem Landwirtschafsministerium die genaue Herkunft der gesamten von ihnen gesammelten und verarbeiteten Milch aus dem Vormonat mitteilen. Konkret sind die genauen Daten der Zulieferer und die Herkunft der Milch zu übermitteln.

Verlangt wird eine genaue regionale Herkunftsangabe. Die Bestimmung gilt auch für den Zukauf von halbverarbeiteten Milchprodukten wie etwa Rahm.

 

Abb.: pixabay

 

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