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Verpackungsgesetz verabschiedet

 

 

 

 

 

 

“Die Verabschiedung des Verpackungsgesetzes stellt sicher, dass den Unternehmen der Ernährungsindustrie auch zukünftig eine privatwirtschaftliche und arbeitsteilige Verpackungsentsorgung zur Verfügung steht, die wirtschaftliche und ökologische Belange gleichermaßen berücksichtigt. Insbesondere wird es für eine faire Kostentragung durch die Beteiligten sorgen und Wettbewerbsverzerrungen entgegenwirken”, feiert Peter Feller, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der BVE, das neue Verpackungsgesetz.

 

Für die Ernährungsindustrie von besonderer Bedeutung ist die im Gesetzesentwurf vorgesehene Einrichtung einer “Zentralen Stelle”, die dafür sorgt, dass alle Beteiligten bei der Verpackungsentsorgung ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen, so die BVE. Die “Zentrale Stelle” wird von Industrie und Handel errichtet und soll zu gegebener Zeit in eine beliehene Stiftung überführt werden. Der Gesetzesentwurf sieht zudem vor, die Recyclingfähigkeit von Verpackungen sowie dafür verwendete Rezyklate und nachwachsende Rohstoffe in die Bemessung der Beteiligungsentgelte einfließen zu lassen.

 
Der Gesetzesentwurf ist allerdings kein so groér “Erfolg für Wirtschaft und Umwelt”, wie die BVE es in ihrer Pressemitteilung darstellt. Die Regelungen gehen wieder einmal weit über das hinaus, was die EU vorsieht. Außerdem wird das Verbrennen von Kunststoffabfällen untersagt, as bedeutet, dass mehr fossile Energieträge wie Öl und Gas verwendet werden müssen.

 

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