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Urteil gegen „Monte“

Eine Molkerei darf für ein Produkt nicht mit einem besonders
hohen Anteil an gesunder Milch werben, wenn darin auch ein hoher
Anteil an Sahne steckt. Dies entschied das Landgericht Augsburg. Im zugrunde
liegenden Fall warb Zott auf der Internetseite damit, dass das als
Zwischenmahlzeit für Kinder gedachte Produkt „Monte“ „zu 85 Prozent aus
gesunder Milch gemacht“ ist. Monte besteht zu 49 % aus Vollmilch und zu
36 % aus Sahne hergestellt. Zott stellt klar, dass
auch Sahne ein Milchprodukt ist. Die Richter des Landgerichts Augsburg sahen dies anders. Für
Verbraucher stelle es einen großen Unterschied da, ob ein Produkt aus Milch
oder Sahne besteht. Gerade figur- und gesundheitsbewusste Personen würden es
für sich und ihre Kinder vermeiden, Sahneprodukte zu kaufen. Der Anteil an
Sahne und der dadurch bedingte höhere Fettanteil am Produkt werde in der
Werbung dagegen eindeutig verschleiert.

 

 

 

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