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Urteil gegen Dr. Oetker

Dr. Oetker wurde in einem vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) angestrengten Verfahren vom Bielefelder Landgericht untersagt, auf einer Müsli-Verpackung lediglich die Nährwertinformationen für eine Mischung des Produkts mit fettarmer Milch anzugeben. Parallel muss auch der Kaloriengehalt pro 100 g Produkt aufgeführt werden, so das Urteil.

In dem Verfahren geht es um Angaben auf der Verpackung des “Vitalis Knusper-Müsli Schoko + Kekse”. Dort ist die Nährwerttabelle abgedruckt, aus der sich ein vergleichsweise hoher Energiewert ergibt.

Zusätzlich führt Dr. Oetker die Werte für eine 100-g-Portion aus 40 g Müsli und 60 ml Milch mit 1,5 Prozent Fett auf. In diesem Fall ist der Energiewert weniger als halb so hoch. Auf der Vorderseite der Verpackung findet sich nur die Kalorienangabe zur Müsli-Milch-Mischung, der Energiewert zum unverdünnten Produkt fehlt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Dr. Oetker hat laut VZBV Berufung eingelegt.

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