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„Unternehmerische Freiheiten und Marktrisiken nehmen gleichermaßen zu“

„Die Milchbauern erhalten mit dem Ende der Milchquote ab 1. April 2015 neue unternehmerische Freiheiten, müssen sich aber auch neuen Herausforderungen stellen.“ Dies betonte der Milchbauernpräsident und DBV-Vize-Präsident, Udo Folgart, auf der Anhörung des Deutschen Bundestages zum Auslaufen der Quote in der EU. Das Ende der Milchquote wurde bereits mit der EU-Agrarreform im Jahr 2003 zum 31. März 2015 beschlossen. „Seitdem haben sich die deutschen Milchbauern und ihre Molkereien auf regionalen, nationalen und internationalen Märkten etabliert und damit einen innovativen Sektor mit guten Zukunftsaussichten geschaffen. Damit dieser Weg weiter beschritten werden kann, bedarf es auch einer verlässlichen Agrarpolitik für die deutschen Milcherzeuger“, betonte der Milchbauernpräsident. Mit Sorge beurteilte Folgart die derzeit auswuchernde Auflagenflut und die damit verbundene Gefährdung einer flächendeckenden Milcherzeugung in Deutschland. Immer neue Vorgaben für die Betriebsführung und im Umweltrecht würden vor allem kleine und mittlere Betriebe unter wirtschaftlichen Druck setzten.
Die derzeitigen Marktchancen wertete Folgart positiv. In den vergangenen Jahren hätten die deutschen Molkereien ihre Exportaktivitäten verstärkt und würden weiter internationale Absatzmärkte erschließen. „Allerdings müssen wir die Diversifizierung nach Ländern und Produkten ausbauen, so dass keine einseitigen Abhängigkeiten von einzelnen Märkten entstehen. Ein verbesserter Marktzugang zu Drittländern muss auf der politischen Agenda Vorrang haben“, betonte Folgart. Hierzu gehörten das Durchsetzen ausgewogener Handelsabkommen sowie der Abbau von veterinärrechtlichen Handelshemmnissen. Daneben müsse die EU die Exportstrategien der europäischen Milchindustrie mit Absatzförderungsmaßnahmen aktiver unterstützen. 
Konsequenzen seien nach Folgarts Ansicht auch aus der Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts zur Marktmacht des LEH zu ziehen, insbesondere bei der Fusionskontrolle und den Regelungen für das missbräuchliche Ausnutzen marktbeherrschender Positionen. Außerdem seien das Einfordern sogenannter Hochzeitsrabatte sowie Verkäufe unter Einstandspreis zu unterbinden.   Die Beibehaltung eines unteren Sicherheitsnetzes, bestehend aus privater Lagerhaltung und öffentlicher Intervention, diene der Krisenvorsorge vor abstürzenden Milchpreisen im liberalisierten Milchmarkt, so Folgart. Eine neuerliche Regulierung der Milchmenge zum gezielten „Marktmanagement“ lehne der Bauernverband aber strikt ab. Vielmehr benötigten Landwirte eine Möglichkeit, in ertragreichen Jahren Krisenvorsorge betreiben zu können.

 

 

 

 

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