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Unilever muss zahlen

Die italienische Kartellbehörde hat gegen Unilever eine Geldstrafe von 60 Mio. € verhängt. Die Behörde sieht es als erwiesen an, dass Unilever mit bestimmten Verkaufsstätten von Eiskrem Verträge abgeschlossen hat, die verhindern, dass Wettbewerber an ebendiesen Outlets Ware verkaufen können. Diese Exklusivität bezieht sich auf die Marke „Algida“. Beschwerde gegen Unilevers Praxis hat der kleine Eishersteller „La Bomba“ aus Santarcangelo di Romagna geführt (April 2013 und Mai 2015). In Italien wird dies in den Medien wie der Kampf von David gegen Goliath gefeiert, La Bomba macht 700.000 € Umsatz, Unilever steht in Italien für geschätzte Eiskremverkäufe in Höhe von 400 – 1,2 Mrd. €.

Unilever wirft der Kartellbehörde Fehler in der Analyse vor.

 

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