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Umlage gerät weiter unter Druck

 

Verschiedene Organisationen wie z.B. der Milchwirtschaftliche Verein Baden-Württemberg oder der Verband der Bayerischen Privaten Milchwirtschaft empfehlen ihren Mitgliedsunternehmen, einen Antrag auf Aufhebung der Abgabenbescheide für die milchwirtschaftliche Umlage aus dem Jahr 2009 zu stellen. Die Empfehlung erfolgt vor dem Hintergrund, dass die die EU Kommission im Juli 2013 ein förmliches Untersuchungsverfahren bezüglich der Verwendung der Umlagemittel (§22 Milch- und Fettgesetz) beschlossen hat. Zwar wird von deutscher Seite erwartet – auch da die Erhebung der Mittel von der EU Kommission an sich nicht beanstandet wird-, dass keine Beanstandungen bzw. Rückforderungen ausgesprochen werden. Aber dennoch herrscht Unsicherheit, zu welchem Urteil die Brüsseler letztendlich kommen werden. Insofern sind Anträge zur Aufhebung von Umlagenbescheiden als vorsorglich zu interpretieren. Noch nicht bestätigt, aber wahrscheinlich, ist, dass ggf. auch der Bayer. Genossenschaftsverband seinen Mitgliedern eine entsprechende Empfehlung senden wird.

Die Anträge müssen zum Vermeiden des Eintretens von Verjährungsfristen bis zum 31. Dezember 2013 gestellt werden.

 

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