Bei der Klage gegen Zwangsabgaben für den Absatzfonds hat Albflor (Naabtaler) einen Teilerfolg errungen. Das Verwaltungsgericht Ansbach legte dem Freistaat Bayern die Rückzahlung von 73.000 € auf, die Albflor 2006 und 2007 bezahlt hatte.
Für den Fall, dass auch ein Berufungsverfahren so entscheidet, können die übrigen Privatmolkereien in Bayern Ansprüche geltend machen.
Mit Geld aus dem Absatzförderungsfonds hatte die Centrale Marketinggesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) Werbekampagnen für Milch finanziert. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Zwangsabgaben im Februar 2009 rückwirkend bis 2002 für grundgesetzwidrig erklärt. Daraufhin hatten sich Molkereien, darunter auch die Albflor Milchwerke in Simmelsdorf geweigert, die Gelder über das bayerische Landesamt für Landwirtschaft an den Absatztförderfonds abzuführen – und zugleich frühere Zahlungen zurückgefordert. Dass die Molkerei Geld zurückerhält, verdankt sie nach Angaben des Gerichts unklaren Formulierungen in den Bescheiden des Landesamtes für Landwirtschaft.