Ab 2017 werden in der Schweiz neue Vorschriften für die Kennzeichnung von Nahrungsmitteln gelten. Im Sommer 2013 wurde von der Regierung eine sog. Swissness-Vorlage verabschiedet, wonach die Herkunftsangabe „Schweiz“ ab 2017 nur verwendet werden kann, wenn 80 Prozent der Rohstoffe aus dem Inland stammen. Eine noch zu formulierende Ausführungsverordnung soll Sonderregelung für die Zollanschlussgebiete Liechtenstein, Büsingen und Campione d’Italia sowie für Flächen schweizerischer Landwirtschaftsbetriebe in der ausländischen Grenzzone schaffen. Produkte von dort sollen dann auch als schweizerisch gelten.
Der Genferseerat , dem neben dem Kanton Genf und den französischen Departements Ain und Hochsavoyen auch die Kantone Waadt und Wallis angehören, fordert, dass auch die Freizone Genf von der Swissness-Vorlage erfasst wird. Relevant sind allem die französischen Milchbauern der Freizone, die ihre Milch seit 1911 an die Laiteries Réunies Genève liefern. Der Genferseerat verlangt, dass diese Landwirte, deren Zahl inzwischen auf 68 geschrumpft ist, ihre Milch weiterhin als Schweizer Produkt vermarkten dürfen. Die Hälfte des Rohstoffeingangs der Molkerei in Genf stammt aus dem französischen Umland. Molkereichef Pierre Charvet bangt nun, dass sein Unternehmen bei Nichtaufnahme in die Sonderregelung in der Existenz bedroht ist.
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