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Am 20. April 2016 trat die neue PSA-Verordnung der Europäischen Union in Kraft. Sie trägt den sperrigen Namen „Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über Persönliche Schutzausrüstungen“ und dient zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG”. Sie richtet sich zwar in erster Linie an die Hersteller von Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) sowie Importeure und Händler, aber auch die Sicherheitsverantwortlichen auf der Anwenderseite müssen wissen, was sich im Vergleich zur Richtlinie 89/686/EWG geändert hat bzw. bis zum 20. April 2018 ändern wird.

Louis Schnabl vom IKBT Düssel-dorf (Institut für Kommunikation Bau und Technik) sprach mit Vertretern von internationalen PSA-Herstellern, der Berufsgenossenschaften und der DGUV. Ein Bericht über die IKBT-Expertenrunde „Die neue PSA-Verordnung – wer, was, wann, wo, wie?“ steht unter www.ikbt.de → Themen kostenlos zum Download bereit.

 
Abb.: IKBT

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