Gegenwärtig wird in der Politik darüber diskutiert, die Ergebnisse von Betriebskontrollen der Lebensmittelüberwachung nach dänischem Vorbild mit einer „Smiley“-Bewertung zu veröffentlichen. Schlichte lachende oder weinende „Smiley“-Bilder sollen das Kontrollergebnis anzeigen. Der BLL hält eine Übertragung des dänischen Systems auf die deutsche Vollzugspraxis für nicht möglich und daher für kein geeignetes Mittel. Aus seiner Sicht sind die in Dänemark gewährleisteten Voraussetzungen für den Betrieb des „Smiley“-Systems in den bestehenden Strukturen der amtlichen Überwachung in Deutschland nicht zu leisten. So würde es eine Abkehr vom bisherigen Kontrollansatz und eine erhebliche Aufstockung der personellen wie finanziellen Mittel auf Seiten der Bundesländer voraussetzen. BLL-Geschäftsführer Dr. Marcus Girnau: „Solange nicht klar ist, wie das dänische ‚Smiley’-System in Deutschland überhaupt umgesetzt werden könnte, werden hier Äpfel mit Birnen verglichen. In Dänemark haben sämtliche Betriebe zeitnah eine Ausgangsbewertung erhalten, die einen Vergleich der Betriebe untereinander zulässt und Wettbewerbsverzerrungen vermeidet. Außerdem sind die Bewertungen vergleichbar, weil es ein landesweit einheitliches System mit gemeinsamen Kontrollkriterien gibt. In Deutschland ist die Lebensmittelüberwachung hingegen Ländersache. Außerdem kann ein Betrieb in Dänemark nach einem schlechten Befund sehr zeitnah nach der Mängelbehebung eine Nachkontrolle einfordern, um nicht dauerhaft mit dem Makel einer schlechten Bewertung behaftet zu sein. Diese Voraussetzungen sind in Deutschland derzeit nicht gegeben.“ Hinzu komme, dass eine negative Bewertung, wenn sie sich erst einmal im Internet verbreitet habe, im Netz kaum mehr entfernt werde könne – selbst wenn die Mängel lange bereits abgestellt worden seien.