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Schärfere Kontrollen für Futtermittel

Das Bundeskabinett hat dem Vorschlag von Bundeslandwirtschaftsministerin
Ilse Aigner zugestimmt und schärfere Regelungen für Dioxin-Kontrollen ins
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) aufgenommen. Als nächster
Schritt zur Umsetzung des Aktionsplans soll die Zulassung von
Futtermittelunternehmen neu geregelt werden. Eine Rechtsverordnung zur Trennung
der Produktionsströme ist bereits in Arbeit. Künftig wird es eine Meldepflicht
für private Labore geben. Sie müssen bedenkliche Messergebnisse zu
gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen bei Futter- und Lebensmitteln
automatisch den zuständigen Behörden melden. Mit der Novelle des LFGB wird in
Deutschland zudem ein Dioxin-Frühwarnsystem mit vierteljährlichen Lageberichten
eingeführt.

 

 

 

 

 

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