In der Klage der Sachsenmilch gegen den BDM, den Landesbauernverband Brandenburgsowie einzelne Milchviehhalter erging soeben das Urteil, Blockaden zukünftig zuunterlassen sowie Schadensersatz zu leisten. Der BDM will hiergegen Berufungeinlegen, weil er sich sein Demonstrationsrecht nicht nehmen lassen will.
Das Urteil beanstandet, dass von den Milchbauern auf denKonzern „Zwang" ausgeübt worden sei. Die Aktionen hatten keinen Demonstrationscharakterverneint, da eine Meinungskundgebung nicht mittels Transparenten und Plakatenerfolgte.
BDM-Milcherzeuger wollen in den nächsten Wochen mit Aktionenunter dem Motto „Theo Müller darf es nicht gelingen, die Bauern in die Knie zuzwingen!" die Unterstützung ihrer Position auch bei den Verbrauchern suchen. Am3. Mai soll um 11 Uhr eine Demonstration bei der Sachsenmilch stattfinden.