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Regalprüfung durch Inspekteure

Laut der Betriebssicherheitsverordnung muss ein Inspekteur jährlich überprüfen, dass Einfahrregale, Fachbodenregale, Schwerlastregale oder Palettenregale den aktuellsten Sicherheitsvorkehrungen entsprechen. „Ich denke, jeder dritte bis vierte Lagerbetreiber weiß nicht, dass seine Regale im Lager jährlich inspiziert werden müssen. Hält der Betreiber sich nicht daran und es passiert etwas, macht er sich strafbar“, so Nils Schulze, Geschäftsführer der SNI-Nord Regaltechnik GmbH. Sein Unternehmen aus Wildeshausen führt Inspektionen, Wartungen und Instandsetzungen von Regalsystemen durch. Geschulte Monteure und zertifizierte Inspekteure überprüfen herstellerübergreifend Regale in Lebensmittel, Handel, Logistik, Industrie oder Chemie. Die Reparatur der SNI erfolgt im laufenden Betrieb, der normale Arbeitsalltag wird nicht gestört. Die durch DEKRA zertifizierten Regalinspekteure protokollieren festgestellte Mängel der Begutachtung nach DIN 15635 gemäß den Schadensklassen in einem Inspektionsprotokoll. Nach der DGUV- Regel 108-007 gibt SNI Empfehlungen zur Mängelbeseitigung sowie zur zukünftigen Vermeidung von Beschädigungen. Eine Prüfplakette dokumentiert am Ende das Ergebnis.

 

Foto: SNI-Nord

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