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Re-Exporte sind verboten

Beginnend ab 2022 sind Re-Exporte von Bioerzeugnissen aus dem UK untersagt. Damit kann importierte Ware nicht mehr in die EU verkauft werden. Laut Brexit-Abkommen sind britische Exporte von Bioware in die EU mindestens bis 2024 erlaubt, nicht aber von umgekennzeicheten oder umgepackten, zuvor aus anderen Regionen importierten Produkten. Eine sechsmonatige Übergangsfrist läuft am 31.12.21 ab.

Die Regelung betrifft auch Nordirland und könnte sich auf irische Exporte in die Kontinentalmärkte auswirken.

 

Abb.: pixabay

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