2014 nahm ein niederländischer Milchviehhalter einen Kredit in Höhe von mehr als einer Millionen Euro auf, um seinen Betrieb zu erweitern. Nun ist fraglich, ob die Rabobank ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat, indem sie den Landwirt nicht vor einer kommenden Produktionseinschränkung aufgrund eines Phosphatrechtssystems gewarnt hat.
Ein Berufungsgericht in Arnheim-Leeuwarden hält es für plausibel, dass die Bank nicht ausreichend vor der möglichen Einführung von produktionsbeschränkenden Maßnahmen wie einem Phosphatrechtssystem und den damit verbundenen Risiken für den Unternehmer gewarnt hat. Möglicherweise hätte sie dies tun müssen. Das Gericht gibt der Rabobank die Möglichkeit, den Sachverhalt zu widerlegen.
Der betreffende Landwirt erhielt 2014 ein Darlehen von über 1,1 Millionen Euro für eine umfangreiche Erweiterung des Betriebs. Dabei ging es um den Kauf von Land und die Vergrößerung der Herde von 110 auf 199 Milchkühe, 39 Fleischbullen und 141 weibliche Jungtiere. Das Darlehen wurde am 23. Oktober 2014 unterzeichnet. Am 2. Juli 2015, dem Stichtag für die Einführung von Phosphatrechten, hatte die Herde noch nicht die Zielgröße erreicht. Daher erhielt der Betrieb nur Phosphatrechte für 111 Kühe.
Der Milcherzeuger zog daraufhin vor Gericht, um von der Bank Schadenersatz zu erhalten. Zur Begründung führte er an, dass die Rabobank ihn aufgrund der Sorgfaltspflicht, die ein so großes Finanzinstitut gegenüber seinen Kunden hat, hätte warnen müssen.
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- Roland Sossna