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Quotenherauskauf: keine entlastende Wirkung

 

Das von der EU-Kommission vorgeschlagene Quotenherauskaufprogramm bringt nach Auffassung des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMELV) keine Markt entlastende Wirkung. Wie der DBV meldet, wird der Vorschlag der EU-Kommission, Milchquoten gegen eine Entschädigung von aufgabewilligen Milcherzeugern in eine nationale Sonderreserve einzuziehen und diese von der Saldierung auszunehmen, in einer schriftlichen Stellungnahme des Ministeriums als nicht Ziel führend bewertet. Der Vorschlag sei lediglich als fakultatives Angebot der Finanzierung der Umstrukturierung der Milcherzeugung in den Mitgliedstaaten zu verstehen. Die EU-Kommission habe damit keine Elemente zur dringend notwendigen Entlastung des EU-Milchmarktes vorgeschlagen. Es würden also nicht die wesentlichen Forderungen erfüllt, die von deutscher Seite zwingend an ein Quotenaufkaufprogramm gestellt werden wie EU-Finanzierung, EU-weit obligatorische Regelung und Markt entlastende Wirkung.  

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