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Parmalat-Pleite: Haftstrafen endinstanzlich bestätigt

Ca. zehn Jahre nach dem Zusammenbruch von Parmalat hat das Kassationsgericht in Rom, die dritte und letzte Instanz in Italiens Strafsystem, die Haftstrafe für Firmengründer Calisto Tanzi (75) bestätigt, die 2012 von einem Berufungsgericht verhängt worden war. Das Kassationsgericht reduzierte die Strafe um lediglich fünf Monate auf 17 Jahre und fünf Monate Haft. In einem weiteren Verfahren wegen betrügerischen Bankrotts der Parmalat-Tochter Parmatour wurde Tanzi zu weiteren neun Jahren Haft verurteilt.

Die Strafe von Parmalats früheren Finanzdirektor Fausto Tonna wurde ebenfalls um fünf Monate auf neun Jahre und sechs Monate Haft reduziert. Die Strafen der anderen 13 Angeklagten im Verfahren wurden bestätigt.

Der spektakuläre Parmalat-Bankrott hat 2003 einen Schaden von ca. 14 Mrd. € hinterlassen. Von der Pleite waren neben ausländischen auch rund 135.000 italienische Kleinanleger betroffen.

 

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